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Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung

Die Continental Aktiengesellschaft (Continental AG) mit Sitz in Hannover, Vahrenwalder Straße 9, Deutschland, ist die Muttergesellschaft des Continental-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen (HRB 3527). Die Continental AG ist ein weltweit operierender Zulieferer der Automobilindustrie. Die Art der Geschäftstätigkeit und die Hauptaktivitäten der Continental AG sind im Abschnitt Segmentberichterstattung, Kapitel 1, näher erläutert. Der Konzernabschluss der Continental AG für das Geschäftsjahr 2010 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 8. Februar 2011 genehmigt und wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und dort bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss der Continental AG zum 31. Dezember 2010 ist gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315 a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Alle für das Geschäftsjahr 2010 verbindlichen IFRS-Standards wurden vorbehaltlich der Anerkennung durch die Europäische Union angewendet.

Der Konzernabschluss ist grundsätzlich auf der Basis der fortgeführten historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt. Ausnahmen können zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie derivative Finanzinstrumente bilden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften werden entsprechend IAS 27 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht grundsätzlich dem Stichtag des Konzernabschlusses.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.

Konsolidierungsgrundsätze
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, an denen die Continental AG mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte hält und die Beherrschungsmöglichkeit besitzt, sind in den Konzernabschluss einbezogen und werden voll konsolidiert. Unabhängig vom Stimmrechtsverhältnis kann der Konsolidierungskreis auch Gesellschaften umfassen, die nach der Bestimmung von SIC 12 (Consolidation – Special Purpose Entities) unter anderem durch Vereinbarungen und Garantien von der Continental AG beherrscht werden können. Weder 2010 noch 2009 wurden Gesellschaften aufgrund dieser Bestimmung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden auch immaterielle Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt, die bisher im Einzelabschluss des erworbenen Unternehmens nicht erfasst wurden. Bei einem Unternehmenserwerb identifizierte immaterielle Vermögenswerte, darunter zum Beispiel Markennamen, Patente, Technologie, Kundenbeziehungen und Auftragsbestände, werden zum Erwerbszeitpunkt nur dann separat angesetzt, wenn die Voraussetzungen nach IAS 38 für die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes vorliegen. Die Bewertung zum Erwerbszeitpunkt kann in der Regel nur vorläufig erfolgen. Sind Anpassungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb zugunsten bzw. zulasten der Vermögenswerte und Schulden notwendig, so werden diese entsprechend vorgenommen. Diese Anpassungen werden im Anhang dargestellt. Kennzahlen aus dem Vorjahr werden nicht nachträglich geändert.

Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Goodwill aktiviert. Um die Werthaltigkeit des Goodwill aus einer noch nicht vollständig abgeschlossenen Bewertung und demnach vorläufigen Kaufpreisaufteilung sicherzustellen, wird zum Bilanzstichtag eine vorläufige Aufteilung des vorläufigen Goodwill auf die betroffenen Managementeinheiten vorgenommen. Diese vorläufige Aufteilung kann deutlich von der endgültigen Verteilung abweichen.

Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital werden unter "Anteile in Fremdbesitz" im Eigenkapital ausgewiesen.

Für den Zeitraum, in dem Konzerngesellschaften gegenüber Minderheitsaktionären verbindliche Kaufoptionen für die von Minderheitsaktionären gehaltenen Anteile an Konzerngesellschaften anbieten, erfolgt der Ausweis der hiervon betroffenen Minderheiten nicht als Anteile in Fremdbesitz, sondern als finanzielle Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert, der dem Kaufpreisangebot entspricht, ausgewiesen. Soweit die Kaufoption unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung durch die Continental AG ausgesprochen wird, stellt der Wert der Kaufoption einen Bestandteil der Anschaffungskosten der Beteiligung dar. Erfolgt dagegen das Kaufangebot unabhängig von und nach der Erlangung einer Mehrheitsbeteiligung, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreisangebot und dem Buchwert der Minderheitenanteile zum Zeitpunkt der Optionserteilung erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.

Kaufoptionen für Minderheitenanteile sind in Deutschland insbesondere bei Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags aufgrund des Abfindungsangebots nach § 305 AktG gesetzlich vorgesehen.

Im Falle sukzessiver Erwerbe bei bereits bestehender Beherrschung werden sich ergebende Unterschiedsbeträge zwischen Kaufpreis und Buchwert der erworbenen Minderheitenanteile erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.

Im Fall eines sukzessiven Erwerbs und einer damit verbundenen Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Vollkonsolidierung erfolgswirksam innerhalb der sonstigen Erträge und Aufwendungen realisiert.

Wesentliche Beteiligungen werden, wenn die Continental AG zwischen 20,0 % und 50,0 % der Stimmrechte hält und dementsprechend einen maßgeblichen Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ausüben kann (assoziierte Unternehmen), grundsätzlich nach der Equity-Methode bilanziert. Es wird kein Unternehmen nach der Methode der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden Gesellschaften, die wegen ihrer ruhenden oder nur geringen Geschäftstätigkeit von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Continental-Konzerns sind. Die Bilanzierung erfolgt im Konzernabschluss zu Anschaffungskosten, wenn eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entsprechend IAS 39 für diese Gesellschaften nicht möglich ist.

Die Beteiligungsbuchwerte der nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem anteiligen Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens fortgeführt. Sofern die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen nicht rechtzeitig vorliegen, erfolgt die Berücksichtigung der anteiligen Gewinne oder Verluste auf der Basis einer zuverlässigen Schätzung. Ein im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandener Goodwill wird im Equity-Ansatz ausgewiesen und nicht planmäßig abgeschrieben. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren wird der Beteiligungsbuchwert der nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen und innerhalb des Konzerns ausgeschüttete Dividenden werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt, die aus der Höhe der durchschnittlichen Ertragsteuerbelastung des Konzerns abgeleitet sind.

Währungsumrechnung
Die Bilanzen ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Mittelkursen zum Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnung mit Periodendurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital ohne Berücksichtigung latenter Steuern erfasst.

In den Einzelabschlüssen der Continental AG und der Tochterunternehmen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bei Zugang mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Transaktionskurs bewertet und zum Bilanzstichtag an den dann gültigen Wechselkurs angepasst. Eingetretene Währungsgewinne und -verluste werden – mit Ausnahme bestimmter Finanzierungsvorgänge – erfolgswirksam erfasst. Währungskursdifferenzen aufgrund der Stichtagumrechnung konzerninterner Finanzierungen, die in der jeweiligen funktionalen Währung einer der Vertragsparteien auftreten und deren Rückzahlung in absehbarer Zeit nicht erwartet wird, werden ergebnisneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst.

Entsprechend den Vorschriften von IAS 21 wird bei allen Unternehmenserwerben ein Goodwill als Vermögenswert ausgewiesen und gegebenenfalls mit dem Mittelkurs in Euro zum Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Differenzen werden erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital dargestellt.

Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss haben sich wie folgt entwickelt:

Währungen
  Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
1 € in   31.12.2010 31.12.2009 2010 2009
           
Brasilien BRL 2,22 2,51 2,33 2,85
Schweiz CHF 1,25 1,48 1,38 1,51
China CNY 8,82 9,84 8,99 9,52
Tschechische Republik CZK 25,12 26,41 25,29 26,46
Großbritannien GBP 0,86 0,89 0,86 0,89
Ungarn HUF 277,90 270,44 275,30 280,55
Japan JPY 108,82 133,07 116,54 130,22
Südkorea KRW 1.501,40 1.680,02 1.533,80 1.773,59
Mexiko MXN 16,59 18,85 16,77 18,80
Malaysia MYR 4,13 4,93 4,28 4,91
Philippinen PHP 58,00 66,56 59,84 66,32
Rumänien RON 4,28 4,24 4,21 4,24
USA USD 1,34 1,44 1,33 1,39
Südafrika ZAR 8,89 10,66 9,72 11,70
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Umsatzrealisierung
Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe ausgewiesen. Continental realisiert die Umsätze für Produktverkäufe bei Nachweis bzw. Vorliegen einer Vereinbarung, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind. Außerdem muss die Höhe des Umsatzes verlässlich ermittelbar sein und von der Einbringbarkeit der Forderung ausgegangen werden können.

Nebenerlöse und ähnliche Erträge sowie Erlöse aus dem Verkauf von Anlagen, Verkaufserlöse für Abfälle, Miet- sowie Lizenzeinnahmen werden mit den zugehörigen Aufwendungen verrechnet.

Bei Auftragsfertigungen werden Umsätze grundsätzlich nach dem effektiven Projektfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) realisiert. Als Berechnungsgrundlage dient dabei das Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zum geschätzten gesamten Kostenvolumen des Vertrags. Erwartete Verluste aus diesen Aufträgen werden in dem Berichtszeitraum berücksichtigt, in dem die aktuell geschätzten Gesamtkosten die aus dem jeweiligen Vertrag zu erwartenden Umsatzerlöse übersteigen.

Produktbezogene Aufwendungen
Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ergebniswirksam. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzliche Rückstellungen angesetzt.

Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten neben diesen die Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Prototypen und Versuche. Zuschüsse oder Kostenerstattungen von Kunden werden mit den Aufwendungen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung saldiert. Ferner werden die Aufwendungen um den Anteil, der auf die Anwendung von Forschungsergebnissen für die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte entfällt, reduziert, soweit dieser Anteil nach den Voraussetzungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren ist. Dieser Anteil wird als Vermögenswert aktiviert und ab dem Zeitpunkt der Veräußerbarkeit der entwickelten Produkte über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben. Jedoch gelten grundsätzlich Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Vorserienprototypen oder Testkosten für bereits vermarktete Produkte – das sogenannte Application Engineering – als nicht aktivierungsfähige Entwicklungsleistungen. Ebenfalls werden Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Ingangsetzung neuer Produktionsanläufe oder Werke entstehen, nicht aktiviert, sondern sofort ergebniswirksam erfasst.

Nur bei wenigen Entwicklungsprojekten sind die Kriterien für eine Aktivierung erfüllt, weil die wesentlichen mittel- und längerfristigen Projekte im Zusammenhang mit der Belieferung von Fahrzeugherstellern – dem sogenannten Erstausrüstungsgeschäft – erfolgen. Neue Entwicklungen für das Erstausrüstungsgeschäft werden erst vermarktbar, nachdem die Continental AG für Fahrzeugplattformen bzw. Modelle als Lieferant nominiert und anhand von Freigabestufen zugelassen ist. Diese Freigaben setzen ferner aufgrund der besonderen Anforderungen an Sicherheits- und Komforttechnologien die technische Realisierbarkeit voraus. Demnach erfolgt eine Aktivierung von Entwicklungskosten ausschließlich erst ab dem Zeitpunkt der Nominierung und dem Erreichen einer bestimmten Freigabestufe. Mit dem Erreichen der endgültigen Freigabe für die unbegrenzte Serienfertigung gilt die Entwicklung als abgeschlossen.

Nominierungen von Erstausrüstern führen in aller Regel zu einer Belieferungspflicht über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Modelle oder Plattformen. Dabei entsprechen diese Liefervereinbarungen weder langfristigen Fertigungsaufträgen noch festen Verpflichtungen, insbesondere wegen der fehlenden Zusage der Erstausrüster für Abnahmemengen. Deshalb werden sämtliche Aufwendungen für Vorserienleistungen – mit Ausnahme der oben beschriebenen aktivierten Entwicklungsaufwendungen – sofort ergebniswirksam erfasst.

Zins- und Beteiligungsergebnis
Zinsaufwendungen und Zinserträge werden zeitanteilig, Dividendenerträge zum Zeitpunkt des Entstehens des rechtlichten Anspruchs erfasst.

Ergebnis pro Aktie
Das Ergebnis pro Aktie wird auf der Basis des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen Aktien ermittelt. Aktien werden für den Zeitraum, in dem sie sich im eigenen Bestand befinden, hiervon abgesetzt. Das "Ergebnis pro Aktie verwässert" berücksichtigt zusätzlich die aufgrund von Options- oder Umtauschrechten potenziell auszugebenden Aktien. Darüber hinaus werden Aufwendungen, die aufgrund einer Wandlung oder eines Umtauschs entfallen würden, eliminiert.

Gliederung der Bilanz
Vermögenswerte und Schulden werden als langfristige Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz ausgewiesen, wenn sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben; entsprechend kürzere Restlaufzeiten führen zum Ausweis als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Schulden gelten generell als kurzfristig, wenn kein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung der Verpflichtung innerhalb des nächsten Jahres zu vermeiden. Die Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen sowie Ansprüche oder Verpflichtungen aus latenten Steuern werden grundsätzlich als langfristige Vermögenswerte oder Schulden gezeigt. Soweit Vermögenswerte und Schulden sowohl einen kurzfristigen als auch einen langfristigen Anteil aufweisen, werden diese in ihre Fristigkeitskomponenten aufgeteilt und entsprechend dem Bilanzgliederungsschema als kurzfristige und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Goodwill
Ein Goodwill entspricht dem aktivischen Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen eines Unternehmenserwerbes. Der Goodwill unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, vielmehr erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zur Bestimmung eines möglichen Wertminderungsbedarfs.

Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn die Voraussetzungen für eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 vorliegen. Sofern sie einer begrenzten Nutzungsdauer unterliegen, werden immaterielle Vermögenswerte linear über ihre Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit (Impairment-Test) überprüft.

Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei Vorliegen von Wertminderungen. Investitionszuschüsse werden grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Materialund Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen.

Teile der Fremdkapitalkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der Anschaffungskosten und Herstellungskosten aktiviert. Dies betrifft auch Finanzierungsleasingsachverhalte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte.

Sobald ein Anlagegut betriebsbereit ist, können weitere Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur aktiviert werden, wenn diese zu einer Veränderung des Nutzungszwecks des Anlageguts führen oder durch die Änderung ein zusätzlicher Mehrwert des Anlageguts entsteht und die Kosten eindeutig identifizierbar sind. Alle sonstigen nachträglichen Aufwendungen werden als laufender Instandhaltungsaufwand gebucht.

Sachanlagen werden auf der niedrigsten Ebene in Komponenten aufgeteilt, sofern diese Komponenten wesentlich voneinander abweichende Nutzungsdauern haben und ein Ersatz bzw. eine Überholung dieser Komponenten während der Gesamtlebensdauer der Anlage wahrscheinlich ist. Wartungs- und Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Im Konzern sind keine Anlagen vorhanden, die aufgrund ihrer Nutzungsart nur in mehrjährigen Abständen gewartet werden können. Folgende Nutzungsdauern kommen zur Anwendung: bis zu 33 Jahre bei Grundstückseinrichtungen und Gebäuden; bis zu zwölf Jahre bei technischen Anlagen und Maschinen und zwei bis zehn Jahre bei Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht zur Leistungserbringung oder zu Verwaltungszwecken genutzt werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die zugrunde gelegten Nutzungsdauern, wobei diese denen der eigengenutzten Immobilien entsprechen.

Leasing
Die Continental ist Leasingnehmer von Sachanlagen, insbesondere von Gebäuden. Sofern die Risiken und Chancen aus der Nutzung des Leasingobjekts der Continental zuzurechnen sind, liegt ein Finanzierungsleasing (finance lease) vor und der Leasinggegenstand sowie die dazugehörige Verbindlichkeit werden bilanziert. Beim Mietleasing (operating lease) liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, die Leasingraten sind laufender Aufwand. Als Leasinggeschäfte gelten auch Ansprüche bzw. Verpflichtungen, insbesondere aus Dienstleistungsverträgen, zu deren Erfüllung die Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts erforderlich ist und die ein Recht auf Nutzung dieses Vermögenswerts auf den Anspruchsberechtigten übertragen.

Außerplanmäßige Abschreibungen
Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sowie auch des Goodwill sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden (triggering event). Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Barwert des zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes (Nutzungswert). Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der sich ergebenden Differenz vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden bei den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Aktivierter Goodwill wird grundsätzlich jährlich im vierten Quartal auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) hinsichtlich seiner Werthaltigkeit geprüft. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind die strategischen Geschäftsbereiche, welche unterhalb der Segmente liegen (Sub-Segmente) und die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten darstellen, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts des Geschäftsbereichs einschließlich des zuzurechnenden Goodwill und des erzielbaren Betrags der Geschäftseinheit bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist der auf der Basis der diskontierten Cashflows vor Steuern ermittelte Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Geschäftsbereichs, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor. Entfallen die hierfür verantwortlichen Gründe in der Zukunft, wird ein außerplanmäßig abgeschriebener Goodwill nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.

Der erwartete Cashflow der Geschäftsbereiche wird aus deren Langfristplanung abgeleitet, die einen Zeithorizont von fünf Jahren umfasst und vom Management verabschiedet wird. Der Planung liegen dabei insbesondere Annahmen hinsichtlich makroökonomischer Entwicklungen sowie der Entwicklung von Verkaufspreisen, von Rohstoffpreisen und Währungskursen zugrunde. Neben diesen aktuellen Marktprognosen werden auch Entwicklungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit einbezogen. Für die über den Zeithorizont von fünf Jahren hinausgehende ewige Rente wird der Cashflow unter Berücksichtigung der jeweils erwarteten Wachstumsrate des einzelnen Geschäftsbereichs extrapoliert.

Der jährliche Impairment-Test wurde basierend auf dem in der Berichtsperiode vom Management verabschiedeten Bottom-Up-Business-Plan für die kommenden fünf Jahre durchgeführt. Für die Diskontierung der Cashflows wurde – ausgehend von der Finanzierung des Konzerns – ein einheitlicher Zinssatz in Höhe von 10,7 % vor Steuern verwendet. Dieser Vorsteuer-WACC legt eine Zielkapitalstruktur zugrunde, welche unter Berücksichtigung einer relevanten Peer Group bestimmt wurde. Der risikofreie Zinssatz beträgt 3,5 % und die Marktrisikoprämie 4,5 %. Für die Bestimmung der Fremdkapitalkosten wurde auf die in diesem Jahr emittierten Anleihen zurückgegriffen.

Die durchschnittlich angewendete nachhaltige Wachstumsrate lag im Berichtsjahr bei 0,90 % (Vj. 0,92 %). Für die Rubber Group betrug die durchschnittlich angewendete Wachstumsrate 0,50 % (Vj. 0,50 %) und für die Automotive Group 1,17 % (Vj. 1,16 %). Die nachhaltige Wachstumsrate für zahlungsmittelgenerierende Einheiten der Divisionen Interior und Chassis & Safety lag im Berichtsjahr bei 1,0 % (Vj. 1,0 %) und für Einheiten der Division Powertrain bei 1,5 % (Vj. 1,5 %). Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Divisionen Pkw-Reifen, Nfz-Reifen und ContiTech lag die nachhaltige Wachstumsrate bei 0,5 % (Vj. 0,5 %). Diese Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten der Geschäftsfelder, in denen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwill für das Jahr 2010 ergab keinen Impairment-Bedarf (Vj. 875,8 Mio €). Die Unterstellung eines um 0,5 Prozentpunkte angestiegenen Diskontierungszinssatzes von 11,2 % vor Steuern hätte zu einem Impairment von 15,2 Mio € geführt. Die Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils 0,5 Prozentpunkte hätte zu einem Impairment-Bedarf von 3,6 Mio € geführt.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Einzelne langfristige Vermögenswerte oder eine Gruppe langfristiger Vermögenswerte und dazugehöriger Schulden werden als "zur Veräußerung bestimmt" klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Veräußerung beschlossen und deren Durchführung wahrscheinlich ist. Die so klassifizierten Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die planmäßige Abschreibung von Vermögenswerten endet mit der Einstufung als "zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte".

Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument gemäß IAS 32 ist ein vertraglich vereinbarter Anspruch oder eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung, aus dem bzw. aus der ein Zu- bzw. Abfluss von finanziellen Vermögenswerten oder die Ausgabe von Eigenkapitalrechten resultiert. Sie umfassen einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere oder auch Finanzforderungen, Finanzschulden und sonstige Finanzverbindlichkeiten; andererseits gehören hierzu auch die derivativen Finanzinstrumente, die zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden.

Originäre Finanzinstrumente
Die Bilanzierung von originären Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfüllungszeitpunkt, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert an oder durch die Continental AG geliefert wird. Originäre Finanzinstrumente werden ihrer jeweiligen Zwecksetzung entsprechend einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet. Die Einordnung wird zum Bilanzstichtag überprüft und beeinflusst den Ausweis als lang- oder kurzfristige Vermögenswerte und entscheidet über eine Bewertung zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert.

  • Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten" (at fair value through profit and loss) – die entweder beim ersten Ansatz entsprechend kategorisiert ("Fair Value Option") oder als "zu Handelszwecken gehalten" (held for trading) eingestuft sind – werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ferner werden sie als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden sollen. Die Fair-Value-Option wird im Continental-Konzern nicht angewendet.
  • "Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte" (held to maturity) – die zum Zeitpunkt des ersten Ansatzes fixe oder bestimmbare Zahlungen beinhalten sowie eine feste Endfälligkeit besitzen und bis dahin gehalten werden sollen – werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Fristigkeit als lang- oder kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Wertminderungen (impairment losses) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam ausgewiesen. Zurzeit werden keine finanziellen Vermögenswerte als "bis zur Endfälligkeit gehalten" klassifiziert.
  • "Kredite und Forderungen" (loans and receivables) – die fixe oder bestimmbare Zahlungen haben und nicht an einem aktiven Markt notiert sind – werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen bewertet. Sie werden in der Bilanz entsprechend ihrer Fristigkeit als lang- oder kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen.
  • "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" (available for sale) – die zum Zeitpunkt ihres ersten Ansatzes als zur Veräußerung verfügbar designiert worden sind und nicht den anderen Kategorien zugeordnet worden sind – werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und entsprechend der erwarteten Veräußerbarkeit als lang- oder kurzfristige Vermögenswerte bilanziert. Unrealisierte Gewinne oder Verluste werden bis zur Ausbuchung des Vermögenswertes unter Berücksichtigung von Steuereffekten im kumulierten übrigen Eigenkapital berücksichtigt. Im Falle eines signifikanten oder länger anhaltenden Rückgangs des beizulegenden Zeitwertes unter die Anschaffungskosten wird der Aufwand sofort erfolgswirksam erfasst. Wertaufholungen von Eigenkapitalinstrumenten werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Wertaufholung bei Fremdkapitalinstrumenten wird erfolgswirksam berücksichtigt. Wenn kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, zum Beispiel für Finanzanlagen von nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie für Beteiligungen, werden die Vermögenswerte zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus originären Finanzinstrumenten können entweder zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (at fair value through profit and loss) angesetzt werden. Die Continental AG bewertet grundsätzlich sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Diese entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Emissionskosten und der Amortisation eines Agios oder Disagios. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Leasingraten auf der Grundlage des bei Abschluss des Leasingvertrages angewendeten Zinssatzes ausgewiesen. Die finanziellen Verpflichtungen mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die keinen Finanzschulden oder derivativen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen und nicht an einem Markt notiert sind, werden in der Bilanz unter den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Fristigkeit ausgewiesen.

Bezüglich der Angaben nach IFRS 7 erfolgt eine Klassenbildung entsprechend der in der Bilanz ausgewiesenen Posten bzw. der nach IAS 39 genutzten Bewertungskategorie.

Hybride Finanzinstrumente
Finanzinstrumente, die sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthalten, werden ihrem Charakter entsprechend in unterschiedlichen Bilanzposten angesetzt. Zu den hier relevanten Eigenkapitalinstrumenten gehören im Wesentlichen Options- und Wandelanleihen. Der beizulegende Zeitwert von Wandlungsrechten wird bereits bei der Emission einer Wandelanleihe in die Kapitalrücklage eingestellt und gleichzeitig von der Anleiheverbindlichkeit abgesetzt. Beizulegende Zeitwerte von Wandlungsrechten aus unterverzinslichen Anleihen werden anhand des kapitalisierten Unterschiedsbetrags aus dem Zinsvorteil ermittelt. Während der Laufzeit der Anleihe wird der Zinsaufwand der Fremdkapitalkomponente aus dem Marktzins zum Zeitpunkt der Emission für eine vergleichbare Anleihe ohne Wandlungsrecht errechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem berechneten und dem gezahlten Zins erhöht den Buchwert der Anleiheverbindlichkeit. Die Emissionskosten der Wandelanleihe reduzieren direkt die Anschaffungskosten der Fremdkapitalkomponente. Bei Fälligkeit oder Wandlung der Wandelanleihe wird gemäß dem Wahlrecht in IAS 32 die in der Kapitalrücklage bei der Emission eingestellte Eigenkapitalkomponente mit den kumulierten einbehaltenen Gewinnen aufgerechnet.

Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt; der Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Existiert kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzinssatz oder durch die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt, an dem die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen wurde, dem Handelstag, angesetzt.

Änderungen der beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente, die zur Steuerung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zum Einsatz kommen (Fair Value Hedges), werden zusammen mit den Wertänderungen des korrespondierenden Grundgeschäfts im Ergebnis der Periode erfasst. Zeitwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die zur Absicherung künftiger Zahlungsströme dienen (Cashflow Hedges) und deren Absicherung sich als effektiv erwiesen hat, werden unmittelbar im Eigenkapital angesetzt, bis das zugehörige Grundgeschäft eintritt. Werden die für das Hedge Accounting notwendigen Kriterien bei derivativen Finanzinstrumenten nicht erfüllt oder erweist sich die Absicherung als nicht effektiv, erfolgt die Buchung der jeweiligen Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes im Periodenergebnis unabhängig vom Grundgeschäft. Ergibt sich aus der Absicherung eines Zahlungsstroms zu einem späteren Zeitpunkt der Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, werden die bislang im Eigenkapital ausgewiesenen Gewinne oder Verluste in das Periodenergebnis umgebucht. Ergibt sich ein nicht finanzieller Vermögenswert, wird dies durch eine Erhöhung bzw. Minderung der Anschaffungskosten berücksichtigt.

Eingebettete Derivate
Nicht-derivative Basisverträge werden im Konzern regelmäßig auf eingebettete Derivate, zum Beispiel vertragliche Zahlungsvereinbarungen in nicht handelsüblichen Währungen, untersucht. Eingebettete Derivate sind vom Basisvertrag zu trennen, wenn die Beurteilung ergibt, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Trennungspflichtige eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Forderungen
Forderungen werden zum Nennwert bilanziert. Die auf gesonderten Posten erfassten Wertberichtigungen werden entsprechend der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. aufgrund von Erfahrungswerten vorgenommen. Ausfallrisiken, welche zu einem geringeren Zahlungsmittelzufluss führen, äußern sich im Regelfall durch Zahlungsschwierigkeiten, Nichterfüllung, wahrscheinliche Insolvenz oder Vertragsbruch.

Continental verkauft teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Factoring-Programmen mit Banken. Die Forderungen werden in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt, wenn die mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen, insbesondere das Bonitäts- und Ausfallrisiko, nicht übertragen werden. Die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesen Verkäufen sind kurzfristige Finanzschulden.

Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden grundsätzlich nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Kosten und produktionsbezogene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen. Bestandsrisiken, die sich durch eingeschränkte Verwertbarkeit oder eine erhebliche Lagerdauer ergeben, werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Sonstige Vermögenswerte
Die Bilanzierung der sonstigen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Erforderliche Wertberichtigungen, die sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen, werden berücksichtigt.

Bilanzierung von Ertragsteuern
Ertragsteuern werden gemäß IAS 12 nach dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode bilanziert. Als Ertragsteuern werden die steuerlichen Aufwendungen und Erstattungen erfasst, die vom Einkommen und Ertrag abhängig sind. Dementsprechend werden auch Säumniszuschläge und Zinsen aus nachträglich veranlagten Steuern ab dem Zeitpunkt als Steueraufwand ausgewiesen, ab dem die Versagung der Anerkennung einer vorgenommenen steuerlichen Minderung wahrscheinlich ist.

Laufende Steuern werden für die geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.

Die latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuerzahlungen oder -erstattungen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen der Konzern- und den Steuerbilanzen sowie aus der Nutzung von Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die betriebliche Altersversorgung im Konzern ist auf der Basis sowohl von leistungs- als auch von beitragsorientierten Zusagen geregelt.

Die Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierten Zusagen werden gemäß IAS 19 auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung von Gehaltsund Rententrends sowie der Fluktuation berechnet. Der hierbei verwendete Diskontierungssatz richtet sich nach den Verhältnissen für langfristige Anleihen am jeweiligen Kapitalmarkt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden, soweit sie zu Beginn des Geschäftsjahres 10 % des höheren Werts aus Anwartschaftsbarwert oder beizulegendem Zeitwert des Planvermögens übersteigen, erfolgswirksam über die erwartete durchschnittliche Restdienstzeit der Berechtigten verteilt. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie Erträge der Pensionsfonds werden nicht gesondert im Finanzergebnis ausgewiesen, sondern den entsprechenden Funktionsbereichen zugeordnet.

Analog werden die Zinseffekte anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer in den entsprechenden Funktionskosten und nicht im Finanzergebnis ausgewiesen. Mehrere Konzern-Gesellschaften führen Pensionsfonds zur Deckung der Verpflichtungen. Als Planvermögen gelten zudem sämtliche Vermögenswerte und Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die ausschließlich für Zahlungen an Pensionsberechtigte und nicht zur Deckung von Ansprüchen anderer Gläubiger verwendet werden können. Pensionsverpflichtungen und Planvermögen werden in der Bilanz saldiert dargestellt.

Die insbesondere in den USA und Kanada bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Krankheitskosten an Mitarbeiter nach deren Pensionierung werden wegen ihres Versorgungscharakters den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen zugeordnet.

Für beitragsorientierte Zusagen zahlt das Unternehmen vertraglich festgelegte Beträge, die bis zum Renteneintritt des betroffenen Mitarbeiters bei unabhängigen, externen Vermögensverwaltern hinterlegt werden. Die Beiträge sind zum Teil davon abhängig, inwieweit der Mitarbeiter eigene Beiträge leistet. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für die Entwicklung des Vermögenswerts bis zum Renteneintritt oder darüber hinaus. Folglich sind alle Ansprüche durch die im Jahr geleisteten Beiträge abgegolten.

Rückstellungen für sonstige Risiken
Rückstellungen werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem künftigen Mittelabfluss führt und deren Höhe sich zuverlässig ermitteln oder einschätzen lässt. Der Ansatz der Rückstellungen zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Wert, zu dem die Verpflichtungen wahrscheinlich erfüllt bzw. auf Dritte übertragen werden könnten. Langfristige Rückstellungen, wie zum Beispiel Prozess- oder Umweltrisiken, werden auf ihren Barwert diskontiert. Der entsprechend entstehende Zinsaufwand bei Aufzinsung der Rückstellungen wird inklusive eines Zinsänderungseffektes im Zinsergebnis ausgewiesen.

Nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Aktienoptionspläne
Die Höhe der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Personalaufwendungen für Mitarbeiter aus Aktienoptionen richtet sich nach dem beizulegenden Zeitwert der Optionen zum Zeitpunkt der Zusage. Die Ableitung des beizulegenden Zeitwertes der Optionen erfolgt mithilfe des Monte-Carlo-Simulationsmodells. Der Optionswert wird sowohl in der Kapitalrücklage als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Sperrfrist verteilt erfasst.

Bei der Aussprache von Abfindungsangeboten für Aktienoptionen an Mitarbeiter werden die angenommenen Angebote mit dem beizulegenden Zeitwert die Kapitalrücklage reduzierend gegen die sonstigen Verbindlichkeiten verbucht.

Ausgegebene virtuelle Aktienoptionen werden mithilfe des Monte-Carlo-Simulationsmodells zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Aufwendungen werden im Personalaufwand erfasst, die dazugehörigen Verbindlichkeiten bis zum Ablauf der Haltefrist in den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten passiviert.

Schätzungen
Zur ordnungsgemäßen und vollständigen Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen.

Die wichtigsten Schätzungen betreffen die Bestimmung von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die Werthaltigkeit des Goodwill und des Anlagevermögens, besonders die dafür verwendeten Cashflow-Prognosen und Abzinsungsfaktoren, die Einschätzung der Einbringlichkeit von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, die Realisierbarkeit von Steuerforderungen, die finanzmathematischen Einflussgrößen auf Aktienoptionspläne sowie die Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen, insbesondere die versicherungsmathematischen Parameter für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Höhe von Gewährleistungs-, Prozess- und Umweltrisiken.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Die Prämissen werden regelmäßig überwacht und, falls erforderlich, den tatsächlichen Entwicklungen angepasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung von Geldströmen. Dabei umfassen die Zahlungsmittelbestände sämtliche Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Finanzinvestitionen gehören nur dann zu den Zahlungsmitteläquivalenten, wenn sie eine Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten besitzen.

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Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Continental Value Contribution (CVC). Der CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Anhand der Veränderung des absoluten Wertbeitrags, gemessen durch Delta CVC, verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten wertschaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einzusetzen sind.
Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) vom ROCE subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres multipliziert. Der für den Continental-Konzern errechnete durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt.

Defined Benefit Obligation (DBO). Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf Basis des geschätzten Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBIT. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings Before Interest and Taxes). Wir verstehen EBIT als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Seit 2002 entspricht durch den Wegfall von planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das EBITA dem EBIT.

EBITA. EBIT vor planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill.

EBITDA. Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist.

Gearing Ratio. Die Netto-Finanzschulden dividiert durch das Eigenkapital ergeben die Gearing Ratio.

Hedgegeschäft. Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts.

IAS. International Accounting Standards.

IASB. International Accounting Standards Board. Ausschuss zur Festlegung von internationalen Bilanzrichtlinien.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee. Ausschuss zur Bestimmung von Anwendungssachverhalten im Rahmen bestehender IFRS bzw. IAS.

IFRS. International Financial Reporting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien des IASB.

Netto-Finanzschulden. Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten Verbindlichkeiten, der vorhandenen liquiden Mittel, den positiven beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente sowie sonstigen verzinslichen Anlagen.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva abzüglich Passiva der Bilanz ohne Berücksichtigung der Netto-Finanzschulden sowie diskontierter Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, latenter Steuern und Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie anderer finanzieller Vermögenswerten und Schulden.

Operating Leasing. Eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber.

PPA. Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen – resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt – werden als "PPA Anpassung" berücksichtigt.

Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return On Capital Employed). Wir definieren ROCE als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres.

SIC. Standing Interpretations Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

US GAAP. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Rechnungslegung). Diese Regelungen werden in verbindliche und richtungsvorgebende Regelungen zur Rechnungslegung eingeteilt.

Währungsswap. Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Wird oft bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der Landeswährung des Emittenten entspricht.

Weighted Average Cost of Capital (WACC). Der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremdsowie Eigenkapitals.

Zinscap. Ein Zinscap regelt eine Zinsobergrenze für variable Zinsen im Zusammenhang mit einem nominalen Verschuldungsbetrag. Sofern die variablen Zinssätze diese Obergrenze übersteigen, erhält der Inhaber des Zinscap einen Ertrag in Höhe des Differenzbetrags zur Obergrenze als Kompensation. Als Gegenleistung wird eine Prämie für diesen Zinscap bezahlt.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinsen in feste getauscht werden oder umgekehrt.