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Vergütungsbericht

 

Nach dem Aktiengesetz (AktG) ist die Festsetzung der Vorstandsvergütung dem Plenum des Aufsichtsrats vorbehalten. Im Herbst 2009 hat der Aufsichtsrat die Struktur der Vergütung des Vorstands unter Beiziehung eines unabhängigen Beraters eingehend überprüft und grundlegend neu geregelt.

Vergütungssystem des Vorstands
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus folgenden Elementen:

Jedes Vorstandsmitglied erhält Jahresfestbezüge, die in zwölf Monatsraten gezahlt werden.

Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung, die an das Erreichen bestimmter Ziele bei der Veränderung der Continental Value Contribution (CVC) gegenüber dem Vorjahr und beim Return on Capital Employed (ROCE) gebunden ist. Daneben kann der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres ein strategisches Ziel festlegen. Ein Ausfall der variablen Vergütung ist möglich, wenn bestimmte Mindestwerte nicht erreicht werden. Um außergewöhnlichen Entwicklungen, die den Grad der Zielerreichung beeinflusst haben, Rechnung tragen zu können, hat der Aufsichtsrat das Recht, die festgestellte Zielerreichung, auf deren Grundlage die variable Vergütung errechnet wird, nach billigem Ermessen rückwirkend um 20 % nach oben oder unten zu korrigieren. In jedem Fall ist die variable Vergütungskomponente auf 150 % des festgelegten Zielbonus begrenzt. 40 % der in einem Geschäftsjahr erzielten variablen Vergütung werden in Form einer Einmalzahlung als Jahresbonus ausgezahlt. Die übrigen 60 % werden in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelt. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren nach Ende des Geschäftsjahres, für das die jeweilige variable Vergütung festgestellt ist, wird der Wert dieser virtuellen Aktien einschließlich des Werts der während der Haltefrist gezahlten Dividenden ausgezahlt. Die Umwandlung der variablen Vergütung in virtuelle Aktien und die Auszahlung des Werts nach Ablauf der Haltefrist erfolgen auf Basis des Durchschnitts der Aktienkurse des Dreimonatszeitraums, welcher der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr der Umwandlung bzw. im Jahr der Auszahlung unmittelbar vorhergeht. Der nach Ablauf der Haltefrist ausgezahlte Betrag darf jedoch 50 % des Werts bei Umwandlung nicht unter- und dessen Dreifaches nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat kann auch den so ermittelten Betrag zum Ausgleich außergewöhnlicher Entwicklungen, zum Beispiel einer auffälligen Kursentwicklung, die ausschließlich oder weitgehend auf externen Einflüssen beruht, rückwirkend um 20 % nach oben oder unten anpassen. Darüber hinaus können im Einzelfall ein spezieller Bonus für besondere Projekte vereinbart und ein Anerkennungsbonus gewährt werden.

Die Anstellungsverträge der noch amtierenden, bereits vor 2009 bestellten Vorstandsmitglieder, Dr. Hans-Joachim Nikolin und Heinz-Gerhard Wente, sind mit Wirkung ab 1. Januar 2010 ebenfalls der neuen Struktur angepasst worden. In den vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) abgeschlossenen Vorstandsverträgen hing die variable Vergütung zum einen von der ausgeschütteten Dividende ab. Sollte sich die Ausschüttungsrate signifikant erhöhen, konnte der Präsidialausschuss die Berechnungsgrundlagen neu festsetzen. Zum anderen knüpfte die Tantieme an das Erreichen bestimmter, individuell vereinbarter Ziele an, die sich auf Kennzahlen des jeweiligen Aufgabenbereichs bezogen. Dieser Teil der variablen Vergütung war auf einen Höchstbetrag begrenzt, der vom jeweiligen Fixum abhing.

Außerdem erhalten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen. Dazu gehören die Erstattung von Auslagen einschließlich den in der Regel befristeten Zahlungen bei einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung oder bei Tätigkeiten im Ausland, die Stellung eines Dienstwagens und Versicherungsprämien für eine Gruppenunfall- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung"). Die D&O-Versicherung sieht einen angemessenen Selbstbehalt vor, der zum 1. Juli 2010 den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG in der Fassung des VorstAG angepasst wurde. Die Nebenleistungen sind von den Vorstandsmitgliedern selbst zu versteuern.

Für den Fall einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit ist zusätzlich vereinbart, die Bezüge befristet fortzuzahlen.

Allen Vorstandsmitgliedern ist ein Ruhegehalt zugesagt, das nach Vollendung des 63. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, oder bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Dr. Hans-Joachim Nikolin steht das Ruhegehalt auch schon vor Vollendung des 63. Lebensjahres zu, sollte sein Dienstvertrag vor dem 31. Dezember 2011 vorzeitig einvernehmlich beendet werden. Das maximal erreichbare Ruhegehalt beträgt 50 % der zuletzt bezahlten Festbezüge und 12 % des Durchschnitts der in den letzten fünf Geschäftsjahren jeweils erzielten variablen Vergütung. Es besteht ein individuell festgelegter Ruhegehaltssockelbetrag. Pro Dienstjahr erlangt ein Mitglied des Vorstands eine Versorgungsanwartschaft in Höhe von 10 % der Differenz zwischen dem Ruhegehaltssockelbetrag und seinem maximalen Ruhegehaltsanspruchs, bis nach zehn Jahren der volle Anspruch erreicht wird. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgt nach § 16 BetrAVG. Anderweitige Einkünfte werden auf das Ruhegehalt angerechnet.

In den Anstellungsverträgen ist vereinbart, dass gegebenenfalls im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrages überschreiten sollen. Für den Fall eines Übernahmeangebots oder eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft existieren keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2010 haben sie von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder Leistungen erhalten, noch sind sie ihnen zugesagt worden.

Individuelle Vergütung
Die Gesamtbezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr und Vorjahr, aufgeteilt in fixe und variable Bestandteile, und der jeweilige Pensionsaufwand sowie der im Konzernabschluss gebuchte Wert der in vorangegangenen Geschäftsjahren gewährten und im vergangenen Jahr abgelösten Bezugsrechte aus Aktienoptionsplänen ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen. José A. Avila wurde zugesichert, dass die kurzfristige Komponente seiner variablen Vergütung 2010 mindestens 360 Tsd € beträgt. Darüber hinaus hat ihm der Aufsichtsrat einen Anerkennungsbonus für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 225 Tsd € gewährt, der wie die Langfristkomponente der variablen Vergütung gezahlt wird. Das ehemalige Vorstandsmitglied, Gerhard Lerch, erhielt für die Dauer des Wettbewerbsverbots bis 29. September 2010 eine Karenzentschädigung. Im Kalenderjahr 2010 wurden hierfür 509 Tsd € (Vj. 687 Tsd €) gezahlt. Die weiteren Einzelheiten der Aktienoptionspläne sind im Konzernanhang unter Kapitel 24 erläutert.

Vorstandsvergütungen 2010
in Tsd € Vergütungskomponenten
  fixe1 variable,
kurzfristig
variable,
langfristig2
gesamt Aktienorientierte
Vergütung4
Dr. E. Degenhart 1.233 594 891 2.718 9802
J. A. Avila 690 360 551 1.601 5512
Dr. R. Cramer 636 480 721 1.837 7822
H. Matschi 630 270 405 1.305 4662
Dr. H.-J. Nikolin 633 320 479 1.432 8342,3
W. Schäfer 1.036 457 686 2.179 6862
N. Setzer 636 540 810 1.986 8712
H.-G. Wente 788 508 762 2.058 1.0362,3
Summe 6.282 3.529 5.305 15.116 6.206
Vorstandsvergütungen 2009
in Tsd € Vergütungskomponenten
  fixe1 variable, kurzfristig variable, langfristig2 gesamt Aktienorientierte Vergütung
Dr. E. Degenhart (ab 12.08.2009) 472 202 304 978 3042
Dr. K.-T. Neumann (bis 12.08.2009)2 453 453 3633
Dr. R. Cramer (ab 12.08.2009) 233 140 210 583 2102
Dr. A. Hippe (bis 28.02.20092) 112 36 148 963
H. Matschi (ab 12.08.2009) 239 140 210 589 2102
Dr. H.-J. Nikolin 460 460 5423
N. Setzer (ab 12.08.2009) 238 140 210 588 2102
H.-G. Wente 459 119 578 3133
Summe 2.666 777 934 4.377 2.248

Langfristige Komponente der aktienorientierten Vergütung
Die in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelten Beträge der variablen Vergütung haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

in Tsd € Bestand am 01.01.2010 gewich-
teter Fair Value
Zugänge gewich-
teter Fair Value
Abgänge Auszah-
lungs-
betrag
Bestand am 31.12.2010 gewich-
teter Fair Value
Dr. E. Degenhart 304 392 304 392
J. A. Avila
Dr. R. Cramer 210 271 210 271
H. Matschi 210 271 210 271
Dr. H.-J. Nikolin
W. Schäfer
N. Setzer 210 271 210 271
H.-G. Wente
Summe 934 1.205 934 1.205

Altersvorsorgeverpflichtungen und Dienstzeitaufwendungen
Der Anwartschaftsbarwert ("Defined Benefit Obligation – DBO") sämtlicher Pensionszusagen der aktiven Mitglieder des Vorstands sowie der im jeweiligen Geschäftsjahr nach internationaler Rechnungslegung ermittelte Pensionsaufwand ("Service Cost") stellt sich wie folgt dar:

  Defined Benefit Obligation Service Cost
in Tsd € 31.12.2010 31.12.2009 2010 2009
Dr. E. Degenhart (ab 12.08.2009) 1.111 292 681 265
J. A. Avila (ab 01.01.2010) 545 541
Dr. R. Cramer (ab 12.08.2009) 285 88 207 81
H. Matschi (ab 12.08.2009) 374 103 240 94
Dr. H.-J. Nikolin 4.315 2.865 146 130
W. Schäfer (ab 01.01.2010) 696 703
N. Setzer (ab 12.08.2009) 248 65 153 59
H.-G. Wente 4.023 2.279 67 56
Dr. K.-T. Neumann (bis 12.08.2009)1 k. A. k. A. 178
Dr. A. Hippe (bis 28.02.2009)1 k. A. k. A. 25
Summe 11.597 5.692 2.738 888
Aktienoptionspläne 2004 und 2008
  Bestand Bezugsrechte Auszahlungsbeträge1 (in Tsd €)
  31.12.2010 31.12.2009 2009 2010 2011
Dr. K.-T. Neumann (bis 12.08.2009) 59
Dr. A. Hippe (bis 28.02.2009) 100
Dr. H.-J. Nikolin 106 38 96
H.-G. Wente 76 12 96
Summe 341 50 192

Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung geregelt. Sie hat ebenfalls einen fixen und einen variablen Bestandteil. Der variable Teil hängt vom Konzernergebnis pro Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Dem Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden und Mitgliedern der Ausschüsse steht eine höhere Vergütung zu. Daneben werden Sitzungsgelder gezahlt und die Auslagen erstattet. Die D&O-Versicherung deckt auch die Mitglieder des Aufsichtsrats ab. Der Selbstbehalt entspricht seit 1. Juli 2010, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, ebenfalls den Anforderungen des VorstAG.

Beratungs- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehenden Personen bestanden im vergangenen Jahr nicht.

Die nach diesen Vorschriften für 2010 gewährten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben.

Aufsichtsratsvergütungen
Tsd € Vergütungskomponenten
  2010 2009
  fixe1 variable fixe1 variable
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (seit 28.09.09) 84 22 19
Dr. Hubertus von Grünberg (bis 06.03.09) 17
Rolf Koerfer (vom 05.02.09 bis 29.11.10) 58 15 73
Werner Bischoff 68 17 72
Dr. h. c. Manfred Bodin (bis 23.04.09) 14
Dr. Diethart Breipohl (bis 23.04.09) 21
Michael Deister 68 17 73
Dr. Gunter Dunkel (seit 23.04.09) 42 11 31
Hans Fischl (seit 23.04.09) 68 17 48
Dr. Michael Frenzel (bis 15.09.09) 31
Dr. Jürgen Geißinger (seit 05.02.09) 42 11 40
Prof. Dr.-Ing. E.h. Hans-Olaf Henkel 42 11 57
Michael Iglhaut 46 11 55
Jörg Köhlinger (seit 23.04.09) 46 11 32
Prof. Dr. Klaus Mangold (seit 23.04.09) 42 11 31
Hartmut Meine 52 12 48
Dirk Nordmann 46 11 48
Jan P. Oosterveld (bis 26.01.09) 4
Artur Otto (seit 01.05.10) 29 7
Dr. Thorsten Reese (bis 30.04.10) 24 5 73
Klaus Rosenfeld (seit 23.04.09) 64 17 44
Georg F. W. Schaeffler (seit 05.02.09) 43 11 40
Maria-Elisabeth Schaeffler (seit 05.02.09) 42 11 55
Jörg Schönfelder 46 11 48
Jörg Schustereit (bis 23.04.09) 17
Fred G. Steingraber (bis 26.01.09) 5
Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Stockmar (bis 25.01.09) 4
Christian Streiff (bis 03.02.09) 4
Dr. Bernd W. Voss 84 22 89
Dieter Weniger (bis 23.04.09) 16
Prof. KR Ing. Siegfried Wolf (seit 06.12.10) 3 1
Erwin Wörle 46 11 48
Summe 1.085 273 1.157

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Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Continental Value Contribution (CVC). Der CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Anhand der Veränderung des absoluten Wertbeitrags, gemessen durch Delta CVC, verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten wertschaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einzusetzen sind.
Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) vom ROCE subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres multipliziert. Der für den Continental-Konzern errechnete durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt.

Defined Benefit Obligation (DBO). Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf Basis des geschätzten Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBIT. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings Before Interest and Taxes). Wir verstehen EBIT als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Seit 2002 entspricht durch den Wegfall von planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das EBITA dem EBIT.

EBITA. EBIT vor planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill.

EBITDA. Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist.

Gearing Ratio. Die Netto-Finanzschulden dividiert durch das Eigenkapital ergeben die Gearing Ratio.

Hedgegeschäft. Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts.

IAS. International Accounting Standards.

IASB. International Accounting Standards Board. Ausschuss zur Festlegung von internationalen Bilanzrichtlinien.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee. Ausschuss zur Bestimmung von Anwendungssachverhalten im Rahmen bestehender IFRS bzw. IAS.

IFRS. International Financial Reporting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien des IASB.

Netto-Finanzschulden. Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten Verbindlichkeiten, der vorhandenen liquiden Mittel, den positiven beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente sowie sonstigen verzinslichen Anlagen.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva abzüglich Passiva der Bilanz ohne Berücksichtigung der Netto-Finanzschulden sowie diskontierter Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, latenter Steuern und Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie anderer finanzieller Vermögenswerten und Schulden.

Operating Leasing. Eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber.

PPA. Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen – resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt – werden als "PPA Anpassung" berücksichtigt.

Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return On Capital Employed). Wir definieren ROCE als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres.

SIC. Standing Interpretations Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

US GAAP. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Rechnungslegung). Diese Regelungen werden in verbindliche und richtungsvorgebende Regelungen zur Rechnungslegung eingeteilt.

Währungsswap. Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Wird oft bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der Landeswährung des Emittenten entspricht.

Weighted Average Cost of Capital (WACC). Der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremdsowie Eigenkapitals.

Zinscap. Ein Zinscap regelt eine Zinsobergrenze für variable Zinsen im Zusammenhang mit einem nominalen Verschuldungsbetrag. Sofern die variablen Zinssätze diese Obergrenze übersteigen, erhält der Inhaber des Zinscap einen Ertrag in Höhe des Differenzbetrags zur Obergrenze als Kompensation. Als Gegenleistung wird eine Prämie für diesen Zinscap bezahlt.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinsen in feste getauscht werden oder umgekehrt.