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Umwelt
REACH steht für die Registrierung, Evaluation und Autorisation von Chemikalien, um Gesundheit und Umwelt zu schützen.
REACH steht für Registrierung, Evaluation und Autorisation von Chemikalien. Der Begriff Chemikalien ist dabei sehr weit gefasst und beinhaltet mit wenigen Ausnahmen alle Substanzen, wie Metalle, Vernetzungschemikalien oder Lösemittel, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Unter der REACH-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und unmittelbar in allen Staaten der Europäischen Union gilt, müssen diese innerhalb festgelegter Übergangsfristen bei der dafür geschaffenen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Dazu ist es erforderlich umfangreiche Daten, beispielsweise bezüglich der Humantoxizität, der Umweltgefährlichkeit und der sicheren Verwendung zu erheben, in Dossiers zusammenzufassen und bei der ECHA einzureichen. Ein bedeutender Teil der an Continental gelieferten Stoffe musste bis zum 1. Dezember 2010 registriert werden. Für gefährliche Stoffe ist zusätzlich eine aufwendige Risikobeurteilung für den gesamten Lebenszyklus eines Stoffes erforderlich.
In der REACH-Liste werden ausgewählte besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) definiert, die in Chemikalien oder fertigen Produkten enthalten sein können. Die REACH-Verordnung sieht eine Berichtspflicht über die Lieferkette im Falle der Präsenz solcher Stoffe vor. Zu einem späteren Zeitpunkt können SVHC-Stoffe entweder verboten oder nur noch für bestimmte Verwendungszwecke befristet zugelassen (autorisiert) werden. Die Liste dieser Stoffe wird von der EU kontinuierlich überarbeitet und erweitert.
Ziele der REACH-Verordnung sind, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, wobei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und die Innovationsfähigkeit der Chemischen Industrie in der EU verbessert werden soll.
Bedeutung für Continental
Die REACH-Verordnung ist gleichermaßen für die Rubber Group und für die Automotive Group von Continental relevant, da beide Bereiche in der Fertigung Chemikalien einsetzen und sich die REACH-Bestimmungen über SVHC auch auf Endprodukte beziehen.
Die REACH-Bestimmungen hinsichtlich der Registrierung richten sich in erster Linie an Hersteller und Importeure, die Chemikalien in der EU auf den Markt bringen. Diese müssen ihre Stoffe, sofern sie die Mengenschwelle von einer Jahrestonne überschreiten, registrieren. Um die zukünftige Verfügbarkeit der für Continental wichtigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sicherzustellen, prüfen wir, ob die Lieferanten ihren Verpflichtungen zur Registrierung nachkommen. Nicht registrierte Stoffe dürfen nicht mehr bezogen werden. Dabei musste insbesondere bei Lieferanten außerhalb der EU teilweise umfangreiche Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Wichtige Bestandteile der Registrierung sind Angaben zur Verwendung der Stoffe. In diesen sogenannten Expositionsszenarien ist die sichere Verwendung der Stoffe von ihrer Herstellung, über ihren Einsatz in der Produktion, während der Nutzung des Produkts bis hin zur Verwertung nicht mehr nutzbarer Produkte nachzuweisen. Hierzu müssen auch Angaben von den industriellen oder gewerblichen Verwendern der Stoffe beigesteuert und an den registrierenden Stoffhersteller weitergegeben werden. Innerhalb der Branchenverbände wurden daher standardisierte Beschreibungen der Expositionsverhältnisse und entsprechender Risiko-Minimierungs-Maßnahmen erarbeitet.
Nicht zuletzt importiert Continental selbst Stoffe in die EU. In diesen Fällen erfolgt die Registrierung durch die Hersteller mittels sogenannter "Alleinvertreter" (Only Representatives, OR). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beratungsbüros, die in der EU ansässig sind und alle mit der Registrierung zusammenhängenden Aufgaben wahrnehmen.
Obwohl Erzeugnisse, im allgemeinen Sprachgebrauch als Artikel oder Produkte bezeichnet, bezüglich der Registrierung nicht Regelungsgegenstand von REACH sind, fordert Continental zur Absicherung der eigenen Produktion von den Lieferanten die Bestätigung, dass alle Stoffe in der Lieferkette registriert sind. So müssen beispielsweise ein Kunststoffteil oder eine Platine nicht registriert werden, wohl aber die Ausgangsstoffe zu ihrer Herstellung. Als Unternehmen ist es unser Ziel, auch zukünftig alle Zukaufprodukte sicher und in gleicher Qualität zu beziehen.
Im Bezug auf besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) ist Continental direkt betroffen. Der kontinuierlichen Erweiterung der Liste der SVHC-Stoffe folgend, werden die hergestellten Produkte aller Geschäftsbereiche auf Präsenz geprüft und gegebenenfalls frühzeitig Materialumstellungen eingeleitet.
REACH-Projektteam etabliert
Ein Projektteam, bestehend aus Vertretern des Gefahrstoffmanagements, Einkauf, Forschung und Entwicklung sowie Umweltschutz wurde eingesetzt. Wesentliche Lieferanten wurden bezüglich der Vorregistrierung ihrer Produkte befragt. REACH-Koordinatoren für den Konzern sowie die Rubber und die Automotive Group wurden benannt. Für dezentrale Beschaffungsprozesse wurden lokal verantwortliche REACH-Koordinatoren festgelegt.
Kontinuierliche Umsetzung bei Continental
Wir prüfen laufend die Entwicklung der europäischen Chemikaliengesetzgebung und identifizieren die daraus entstehenden Pflichten für den Continental-Konzern. Außerdem überwachen wir die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), Zulassungs- sowie Stoffverbotslisten und informieren umgehend betroffene Geschäftsbereiche, die wiederum entsprechend der Vorgaben nach REACH Informationen an ihre Kunden herausgeben. Hier hat sich insbesondere die schon seit Jahren systematisch laufende Erfassung von Inhaltsstoffen in IT-Datenbanken bewährt. Die Information von Kunden in der Automobilindustrie erfolgt automatisiert über das Internationale Materialdatensystem IMDS. Darüber hinaus überwachen wir die Registrierungsaktivitäten unserer Lieferanten, um die fortlaufende Belieferung mit Rohstoffen sicherzustellen oder gegebenenfalls Alternativen zu entwickeln. Auch hier stellen unsere installierten IT-Lösungen ein wichtiges Werkzeug zur Sicherstellung unserer Produktion dar. Dies ermöglicht es uns außerdem umfangreiches Informationsmaterial für alle Beteiligten im Continental-Konzern online bereitzustellen.
Sobald Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stehen, die sogenannte Expositionsszenarien enthalten, müssen die betroffenen Standorte innerhalb von zwölf Monaten die sichere Verwendung nachweisen können. Um Exposition von Mensch und Umwelt möglichst mithilfe von Modellrechnungen abschätzen und den Aufwand für spezifische Messungen auf ein Minimum reduzieren zu können, werden zurzeit Berechnungsinstrumente geprüft und den Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragten der Standorte vorgestellt.
Aufgrund der eingeführten Maßnahmen, innerbetrieblichen Abläufen und festgelegten Verantwortlichkeiten haben wir die Rohstoffversorgung bei Continental auch nach Ablauf der letzten Registrierungsfrist im Jahr 2018 nachhaltig gesichert.

Zeitplan der REACH-Verordnung
