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REACH steht für die Registrierung, Evaluation und Autorisation von Chemikalien, um Gesundheit und Umwelt zu schützen.

REACH steht für Registrierung, Evaluation und Autorisation von Chemikalien. Der Begriff Chemikalien ist dabei sehr weit gefasst und beinhaltet mit wenigen Ausnahmen alle Substanzen, wie Metalle, Vernetzungschemikalien oder Lösemittel, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Unter der REACH-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und unmittelbar in allen Staaten der Europäischen Union gilt, müssen diese innerhalb festgelegter Übergangsfristen bei der dafür geschaffenen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Dazu ist es erforderlich umfangreiche Daten, beispielsweise bezüglich der Humantoxizität, der Umweltgefährlichkeit und der sicheren Verwendung zu erheben, in Dossiers zusammenzufassen und bei der ECHA einzureichen. Ein bedeutender Teil der an Continental gelieferten Stoffe musste bis zum 1. Dezember 2010 registriert werden. Für gefährliche Stoffe ist zusätzlich eine aufwendige Risikobeurteilung für den gesamten Lebenszyklus eines Stoffes erforderlich.

In der REACH-Liste werden ausgewählte besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) definiert, die in Chemikalien oder fertigen Produkten enthalten sein können. Die REACH-Verordnung sieht eine Berichtspflicht über die Lieferkette im Falle der Präsenz solcher Stoffe vor. Zu einem späteren Zeitpunkt können SVHC-Stoffe entweder verboten oder nur noch für bestimmte Verwendungszwecke befristet zugelassen (autorisiert) werden. Die Liste dieser Stoffe wird von der EU kontinuierlich überarbeitet und erweitert.

Ziele der REACH-Verordnung sind, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, wobei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und die Innovationsfähigkeit der Chemischen Industrie in der EU verbessert werden soll.

Bedeutung für Continental
Die REACH-Verordnung ist gleichermaßen für die Rubber Group und für die Automotive Group von Continental relevant, da beide Bereiche in der Fertigung Chemikalien einsetzen und sich die REACH-Bestimmungen über SVHC auch auf Endprodukte beziehen.

Die REACH-Bestimmungen hinsichtlich der Registrierung richten sich in erster Linie an Hersteller und Importeure, die Chemikalien in der EU auf den Markt bringen. Diese müssen ihre Stoffe, sofern sie die Mengenschwelle von einer Jahrestonne überschreiten, registrieren. Um die zukünftige Verfügbarkeit der für Continental wichtigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sicherzustellen, prüfen wir, ob die Lieferanten ihren Verpflichtungen zur Registrierung nachkommen. Nicht registrierte Stoffe dürfen nicht mehr bezogen werden. Dabei musste insbesondere bei Lieferanten außerhalb der EU teilweise umfangreiche Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Wichtige Bestandteile der Registrierung sind Angaben zur Verwendung der Stoffe. In diesen sogenannten Expositionsszenarien ist die sichere Verwendung der Stoffe von ihrer Herstellung, über ihren Einsatz in der Produktion, während der Nutzung des Produkts bis hin zur Verwertung nicht mehr nutzbarer Produkte nachzuweisen. Hierzu müssen auch Angaben von den industriellen oder gewerblichen Verwendern der Stoffe beigesteuert und an den registrierenden Stoffhersteller weitergegeben werden. Innerhalb der Branchenverbände wurden daher standardisierte Beschreibungen der Expositionsverhältnisse und entsprechender Risiko-Minimierungs-Maßnahmen erarbeitet.

Nicht zuletzt importiert Continental selbst Stoffe in die EU. In diesen Fällen erfolgt die Registrierung durch die Hersteller mittels sogenannter "Alleinvertreter" (Only Representatives, OR). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beratungsbüros, die in der EU ansässig sind und alle mit der Registrierung zusammenhängenden Aufgaben wahrnehmen.

Obwohl Erzeugnisse, im allgemeinen Sprachgebrauch als Artikel oder Produkte bezeichnet, bezüglich der Registrierung nicht Regelungsgegenstand von REACH sind, fordert Continental zur Absicherung der eigenen Produktion von den Lieferanten die Bestätigung, dass alle Stoffe in der Lieferkette registriert sind. So müssen beispielsweise ein Kunststoffteil oder eine Platine nicht registriert werden, wohl aber die Ausgangsstoffe zu ihrer Herstellung. Als Unternehmen ist es unser Ziel, auch zukünftig alle Zukaufprodukte sicher und in gleicher Qualität zu beziehen.

Im Bezug auf besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) ist Continental direkt betroffen. Der kontinuierlichen Erweiterung der Liste der SVHC-Stoffe folgend, werden die hergestellten Produkte aller Geschäftsbereiche auf Präsenz geprüft und gegebenenfalls frühzeitig Materialumstellungen eingeleitet.

REACH-Projektteam etabliert
Ein Projektteam, bestehend aus Vertretern des Gefahrstoffmanagements, Einkauf, Forschung und Entwicklung sowie Umweltschutz wurde eingesetzt. Wesentliche Lieferanten wurden bezüglich der Vorregistrierung ihrer Produkte befragt. REACH-Koordinatoren für den Konzern sowie die Rubber und die Automotive Group wurden benannt. Für dezentrale Beschaffungsprozesse wurden lokal verantwortliche REACH-Koordinatoren festgelegt.

Kontinuierliche Umsetzung bei Continental
Wir prüfen laufend die Entwicklung der europäischen Chemikaliengesetzgebung und identifizieren die daraus entstehenden Pflichten für den Continental-Konzern. Außerdem überwachen wir die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), Zulassungs- sowie Stoffverbotslisten und informieren umgehend betroffene Geschäftsbereiche, die wiederum entsprechend der Vorgaben nach REACH Informationen an ihre Kunden herausgeben. Hier hat sich insbesondere die schon seit Jahren systematisch laufende Erfassung von Inhaltsstoffen in IT-Datenbanken bewährt. Die Information von Kunden in der Automobilindustrie erfolgt automatisiert über das Internationale Materialdatensystem IMDS. Darüber hinaus überwachen wir die Registrierungsaktivitäten unserer Lieferanten, um die fortlaufende Belieferung mit Rohstoffen sicherzustellen oder gegebenenfalls Alternativen zu entwickeln. Auch hier stellen unsere installierten IT-Lösungen ein wichtiges Werkzeug zur Sicherstellung unserer Produktion dar. Dies ermöglicht es uns außerdem umfangreiches Informationsmaterial für alle Beteiligten im Continental-Konzern online bereitzustellen.

Sobald Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stehen, die sogenannte Expositionsszenarien enthalten, müssen die betroffenen Standorte innerhalb von zwölf Monaten die sichere Verwendung nachweisen können. Um Exposition von Mensch und Umwelt möglichst mithilfe von Modellrechnungen abschätzen und den Aufwand für spezifische Messungen auf ein Minimum reduzieren zu können, werden zurzeit Berechnungsinstrumente geprüft und den Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragten der Standorte vorgestellt.

Aufgrund der eingeführten Maßnahmen, innerbetrieblichen Abläufen und festgelegten Verantwortlichkeiten haben wir die Rohstoffversorgung bei Continental auch nach Ablauf der letzten Registrierungsfrist im Jahr 2018 nachhaltig gesichert.

Zeitplan der REACH-Verordnung

Zeitplan der REACH-Verordnung

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Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Continental Value Contribution (CVC). Der CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Anhand der Veränderung des absoluten Wertbeitrags, gemessen durch Delta CVC, verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten wertschaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einzusetzen sind.
Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) vom ROCE subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres multipliziert. Der für den Continental-Konzern errechnete durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt.

Defined Benefit Obligation (DBO). Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf Basis des geschätzten Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBIT. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings Before Interest and Taxes). Wir verstehen EBIT als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Seit 2002 entspricht durch den Wegfall von planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das EBITA dem EBIT.

EBITA. EBIT vor planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill.

EBITDA. Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist.

Gearing Ratio. Die Netto-Finanzschulden dividiert durch das Eigenkapital ergeben die Gearing Ratio.

Hedgegeschäft. Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts.

IAS. International Accounting Standards.

IASB. International Accounting Standards Board. Ausschuss zur Festlegung von internationalen Bilanzrichtlinien.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee. Ausschuss zur Bestimmung von Anwendungssachverhalten im Rahmen bestehender IFRS bzw. IAS.

IFRS. International Financial Reporting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien des IASB.

Netto-Finanzschulden. Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten Verbindlichkeiten, der vorhandenen liquiden Mittel, den positiven beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente sowie sonstigen verzinslichen Anlagen.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva abzüglich Passiva der Bilanz ohne Berücksichtigung der Netto-Finanzschulden sowie diskontierter Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, latenter Steuern und Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie anderer finanzieller Vermögenswerten und Schulden.

Operating Leasing. Eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber.

PPA. Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen – resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt – werden als "PPA Anpassung" berücksichtigt.

Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return On Capital Employed). Wir definieren ROCE als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres.

SIC. Standing Interpretations Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

US GAAP. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Rechnungslegung). Diese Regelungen werden in verbindliche und richtungsvorgebende Regelungen zur Rechnungslegung eingeteilt.

Währungsswap. Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Wird oft bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der Landeswährung des Emittenten entspricht.

Weighted Average Cost of Capital (WACC). Der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremdsowie Eigenkapitals.

Zinscap. Ein Zinscap regelt eine Zinsobergrenze für variable Zinsen im Zusammenhang mit einem nominalen Verschuldungsbetrag. Sofern die variablen Zinssätze diese Obergrenze übersteigen, erhält der Inhaber des Zinscap einen Ertrag in Höhe des Differenzbetrags zur Obergrenze als Kompensation. Als Gegenleistung wird eine Prämie für diesen Zinscap bezahlt.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinsen in feste getauscht werden oder umgekehrt.