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Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

der Muttergesellschaft

Ergänzend zur Konzernberichterstattung erläutern wir im Folgenden die separate Entwicklung der Muttergesellschaft.

Der Jahresabschluss der Continental AG wird – anders als der Konzernabschluss – nach deutschem Handelsrecht (HGB, AktG) aufgestellt. Der Lagebericht der Continental AG wird gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Continental-Konzerns zusammengefasst, weil die künftigen Risiken und Chancen der Muttergesellschaft, ihre voraussichtliche Entwicklung sowie die wesentlichen Tätigkeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Ergänzend dient die nachfolgende Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie der Vermögens- und Finanzlage der Muttergesellschaft dem Verständnis des Vorschlags des Vorstands zur Ergebnisverwendung.

Vermögens- und Finanzlage der Continental AG
  31.12.2010 31.12.2009
     
Aktiva in Mio €    
Immaterielle Vermögensgegenstände 6,6 16,3
Sachanlagen 3,3 3,5
Finanzanlagen 11.075,4 11.108,9
Anlagevermögen 11.085,3 11.128,7
Vorräte 0,4 0,8
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.019,9 6.103,9
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,0 332,3
Flüssige Mittel 325,1 201,4
Umlaufvermögen 7.345,4 6.638,4
Rechnungsabgrenzungsposten 57,5 89,2
Bilanzsumme 18.488,2 17.856,3
     
Passiva in Mio €    
Gezeichnetes Kapital 512,0 432,6
Kapitalrücklage 4.179,1 3.144,6
Gewinnrücklagen 54,7 54,7
Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) 61,1 −993,7
Eigenkapital 4.806,9 2.638,2
Rückstellungen 645,5 696,2
Verbindlichkeiten 13.035,7 14.521,9
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1
Bilanzsumme 18.488,2 17.856,3
     
Gearing Ratio in % 119,4 292,2
Eigenkapitalquote in % 26,0 14,8
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Infolge der im Vorjahr erfolgten Ausgliederung der Reifenaktivitäten der Continental AG auf eine Tochtergesellschaft ist die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010 nur sehr eingeschränkt mit der des Vorjahres vergleichbar, da die Umsatzerlöse, die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sowie wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem operativen Reifengeschäft im Geschäftsjahr 2010 nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung der Continental AG enthalten sind. 2009 sind diese noch für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2009 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Demgegenüber ist in der im Finanzergebnis der Continental AG ausgewiesenen Ergebnisabführung der Continental Caoutchouc-Export-GmbH die Ergebnisabführung der Continental Reifen Deutschland GmbH in Höhe von 232,2 Mio € (Vj. 37,8 Mio €) enthalten. Nach der im Vorjahr erfolgten Ausgliederung der Reifenaktivitäten hat die Continental AG damit im Wesentlichen Holdingfunktionen für den Continental-Konzern übernommen.

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 631,9 Mio € auf 18.488,2 Mio € (Vj. 17.856,3 Mio €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 910,1 Mio € sowie den Anstieg der flüssigen Mittel um 123,7 Mio € zurückzuführen. Gegenläufig hierzu verminderten sich die Wertpapiere des Umlaufvermögens um 332,3 Mio €.

Das Finanzanlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 33,5 Mio € auf 11.075,4 Mio € (Vj. 11.108,9 Mio €) verringert und bildet nunmehr einen Anteil von 59,9 % an der Bilanzsumme nach 62,2 % im Vorjahr.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich um 31,7 Mio € auf 57,5 Mio €.

Auf der Passivseite verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vergleich zum Vorjahr um 4.882,2 Mio € auf 4.171,5 Mio € (Vj. 9.053,7 Mio €) entsprechend 53,9 %. Die Reduzierung ist teilweise auf die am 6. Januar 2010 vom Vorstand der Continental AG beschlossene und vom Aufsichtsrat genehmigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zurückzuführen. Die Netto-Emissionserlöse in Höhe von 1.056,0 Mio € wurden zur Teilrückzahlung der im August 2010 fälligen Tranche B des VDO-Kredits eingesetzt. Eine weitere Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte aus den über die Conti-Gummi Finance B.V., Amsterdam, Niederlande, begebenen vier Anleihen, die mit einem Gesamtvolumen von 3,0 Mrd € am Markt platziert wurden. Diese wurden der Continental AG über Konzernkredite zur Verfügung gestellt. Infolgedessen stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 3.384,5 Mio € an. Damit ist zum Bilanzstichtag im Saldo eine Reduzierung der Verbindlichkeiten von 1.486,2 Mio € zu verzeichnen.

Geschäftsverlauf der Continental AG in Mio €
  2010 2009
Umsatzerlöse 27,6 1.191,1
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 26,4 924,3
Bruttoergebnis vom Umsatz 1,2 266,8
Vertriebskosten 0,1 91,3
Allgemeine Verwaltungskosten 60,3 79,0
Sonstige betriebliche Erträge 95,1 171,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 337,9 318,5
Finanzergebnis 1.443,5 −512,7
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.141,5 −563,5
Außerordentliches Ergebnis −2,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag −84,0 −90,5
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 1.054,8 −654,0
Verlustvortrag aus dem Vorjahr −993,7 −339,7
Bilanzgewinn (Vj. Bilanzverlust) 61,1 −993,7
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Das gezeichnete Kapital erhöhte sich infolge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um 79,4 Mio € sowie die Kapitalrücklagen um 1.034,5 Mio €.

Die Umsatzerlöse reduzierten sich um 1.163,5 Mio € auf 27,6 Mio € (Vj. 1.191,1 Mio €). Dies entspricht einem Rückgang um -97,7 % (Vj. -54,1 %), der auf die Ausgliederung der Reifenaktivitäten zurückzuführen ist. Die ausgewiesenen Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2010 resultieren aus Aktivitäten der Division Chassis & Safety am Standort Hannover-Stöcken, Deutschland.

Die Herstellungskosten fielen bedingt durch die Ausgliederung der Reifenaktivitäten um 897,9 Mio € auf 26,4 Mio € (Vj. 924,3 Mio €). Das Bruttoergebnis vom Umsatz reduzierte sich um 99,5 % bzw. 265,6 Mio € auf 1,2 Mio € (Vj. 266,8 Mio €).

Die sonstigen betrieblichen Erträge und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten wie im Vorjahr insbesondere Aufwendungen und Erträge aus Konzernumlagen sowie Kostengutschriften und -belastungen von bzw. für andere Konzernunternehmen.

Das Beteiligungsergebnis setzt sich im Wesentlichen aus Ergebnisabführungsverträgen zusammen. Der Gewinnabführung der Formpolster GmbH, Hannover, (259,3 Mio €) und der Continental Automotive GmbH, Hannover, (524,9 Mio €) sowie der Continental Caoutchouc-Export-GmbH, Hannover, (1.323,7 Mio €) stehen Verlustübernahmen von der UMG Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, in Höhe von 104,4 Mio € gegenüber. Im Geschäftsjahr 2010 erhielt die Continental Caoutchouc-Export-GmbH, Hannover, über die Ergebnisabführung der CAS-One Holdinggesellschaft mbH, Hannover, eine einmalige Dividendenausschüttung von der Continental Global Holding Holding Netherlands B.V., Amsterdam, Niederlande, in Höhe von 1,0 Mrd €.

Die Verschlechterung des Zinsergebnisses um 72,0 Mio € auf -581,5 Mio € ist auf das, verglichen mit dem Vorjahr, höhere Margenniveau des VDO-Kreditvertrags und der Forward Start Facility zurückzuführen, welches aus den Ratingverschlechterungen im Jahresverlauf 2009 sowie im Mai 2010 und der im Dezember 2009 abgeschlossenen Nachverhandlung der Bedingungen des VDO-Kredits resultiert. Darüber hinaus beeinflusste die Emission der vier über die Conti-Gummi Finance B.V., Amsterdam, Niederlande, begebenen Anleihen und der damit verbundene Konzernkredit das Zinsergebnis. Entlastend wirkte das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Marktzinsniveau.

Der Steueraufwand in Höhe von 84,0 Mio € resultiert aus laufendem Aufwand in Deutschland und mangels Anrechnungsvolumen nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern. Nach Berücksichtigung dieser Steueraufwendungen weist die Continental AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.054,8 Mio € aus (Vj. Jahresfehlbetrag von 654,0 Mio €). Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beträgt 21,9 % (Vj. -24,8 %).

Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr (993,7 Mio €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 61,1 Mio €.

Der Hauptversammlung am 28. April 2011 wird vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2010 von der Zahlung einer Dividende abzusehen.

Für das Geschäftsjahr 2011 erwarten wir eine weiterhin positive Entwicklung der operativen Ergebnisse der Tochtergesellschaften. Das Zinsergebnis wird sich vor dem Hintergrund der Ablösung von Teilen des VDO-Kredits über Anleihen und der dadurch leicht erhöhten Zinsbelastung trotz des erzielten Schuldenabbaus auf Höhe des Vorjahresniveaus bewegen.

Berichterstattung nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB

  1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 512.015.316,48 €. Es ist eingeteilt in 200.005.983 Stückaktien. Bei den Aktien handelt es sich ausnahmslos um Stammaktien, verschiedene Aktiengattungen sind nicht vorgesehen. Jede der Aktien ist ab dem Zeitpunkt der Entstehung stimm- und dividendenberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung).
  2. In der am 20. August 2008 zwischen der Continental AG und der Schaeffler KG sowie Frau Maria-Elisabeth Schaeffler und Herrn Georg F. W. Schaeffler abgeschlossenen Investorenvereinbarung, verpflichtet sich die Schaeffler-Gruppe, ihre Beteiligung an der Continental AG bis zum 31. August 2012 auf maximal 49,99 % des stimmberechtigten Grundkapitals ("maximale Beteiligung") zu beschränken, soweit nicht der Vorstand der Continental AG einer höheren Beteiligung zustimmt. Die Schaeffler KG hat in der Vereinbarung außerdem die Verpflichtung übernommen, bei einer etwaigen Weiterveräußerung von Aktienpaketen aus ihrer maximalen Beteiligung bis zum 31. August 2012 einem gegebenenfalls von dem an der Vereinbarung beteiligten Garanten benannten Käufer den Vorzug zu geben, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Continental AG und der Schaeffler KG steht. Nach Mitteilung der Schaeffler KG hat sie Continental-Aktien, deren Erwerb bei Vollzug ihres Übernahmeangebots an die Aktionäre der Continental AG zu einer Überschreitung der maximalen Beteiligung geführt hätten, an Finanzinstitute weiterveräußert.

    Im Rahmen der Kapitalerhöhung der Gesellschaft im Januar 2010 hat sich die Schaeffler KG gegenüber den die Kapitalerhöhung begleitenden Banken für einen Zeitraum von zwölf Monaten seit Zulassung der mit Durchführung der Kapitalerhöhung ausgegebenen neuen Aktien zum Börsenhandel verpflichtet, weder Aktien der Gesellschaft noch Rechte, die zur Wandlung in oder Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen, anzubieten oder zu veräußern. Ausgenommen sind außerbörsliche Geschäfte, Veräußerungen an mit der Schaeffler KG verbundene Unternehmen und die Veräußerung im Zuge eines öffentlichen Übernahmeangebots, jeweils unter der Voraussetzung, dass sich der jeweilige Erwerber vergleichbaren Verpflichtungen unterwirft. Ausgenommen ist auch die Übertragung des Eigentums an den Aktien für den Fall der Verwertung des Pfandrechts an den Aktien durch die Pfandgläubiger. Die M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg, und die B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, Frankfurt am Main, sind für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel vergleichbare Veräußerungsbeschränkungen eingegangen.

    Andere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.
  3. Zu den direkten Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (gemeldete Beteiligungshöhe) wird auf die Angaben im Anhang, Kapitel 39, Mitteilungen nach dem WpHG verwiesen.
  4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
  5. Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die Stimmrechtskontrolle nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
  6. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt gemäß § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Danach ist für Bestellung und Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Aufsichtsrat zuständig. Er entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, so hat der sog. Vermittlungsausschuss innerhalb eines Monats nach der Abstimmung dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Bestellung zu unterbreiten. Neben dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses können dem Aufsichtsrat auch andere Vorschläge unterbreitet werden. Bei Abstimmung über die dem Aufsichtsrat unterbreiteten Vorschläge ist die einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Für den Fall, dass die Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, hat der Aufsichtsratsvorsitzende gemäß § 31 Abs. 4 MitbestG bei einer erneuten Abstimmung zwei Stimmen.

    Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen. Die Hauptversammlung hat in § 20 Absatz 3 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.

    Beschlüsse der Hauptversammlung zu einer Satzungsänderung werden gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, sofern nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes oder die Satzung etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz schreibt zwingende Kapitalmehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zum Beispiel für Satzungsänderungen vor, die mit wesentlichen Kapitalmaßnahmen einhergehen, wie etwa Beschlüsse über die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital.
    1. Der Vorstand kann neue Aktien nur auf der Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung ausgeben.
      1. Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 22. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu einem Betrag von 66 Mio € gegen Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.
      2. Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. April 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu einem Betrag von 70,6 Mio € gegen Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.
      3. Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2006 und den diesen ändernden Hauptversammlungsbeschluss vom 25. April 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2011 Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtbetrag von 4,5 Mrd € und nach näherer Maßgabe der genannten Ermächtigungsbeschlüsse auszugeben. Im Zusammenhang damit hat die Hauptversammlung ein bedingtes Kapital von bis zu 111,5 Mio € beschlossen. Sollte der Vorstand aufgrund der Ermächtigung Options- oder Wandelschuldverschreibungen begeben, wären neue Aktien nach Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen auszugeben.
      4. Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. April 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2011 Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1,5 Mrd € zu begeben. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung ein bedingtes Kapital in Höhe von 37,5 Mio € beschlossen. Sollte der Vorstand aufgrund dieser Ermächtigung Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen begeben, wären neue Aktien nach Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen auszugeben.
      5. Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 23. April 2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. April 2014 Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie andere Finanzinstrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 0,85 Mrd € zu begeben. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung ein bedingtes Kapital in Höhe von 43,5 Mio € beschlossen. Sollte der Vorstand aufgrund dieser Ermächtigung Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen oder ähnliche Finanzinstrumente begeben, wären neue Aktien nach Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen auszugeben.
      6. Schließlich ist der Vorstand befugt, neue Aktien an die Bezugsberechtigten aus den von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsplänen 2004 und 2008 nach Maßgabe der Bedingungen dieser Aktienoptionspläne auszugeben..
    2. Der Vorstand darf Aktien nur unter den in § 71 AktG normierten Voraussetzungen zurückkaufen. Eine Ermächtigung durch die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 AktG ist dem Vorstand nicht erteilt.
  7. Es bestehen folgende wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels bei der Continental AG stehen:

    Der im August 2007 im Zusammenhang mit dem Erwerb der Siemens VDO Automotive AG geschlossene und mit Vereinbarungen vom 23. Januar 2009 und 18. Dezember 2009 geänderte Vertrag über einen syndizierten Kredit in Höhe von ursprünglich 13,5 Mrd € gibt jedem Kreditgeber das Recht, seine Beteiligung an der Kreditlinie und in diesem Rahmen gewährten Darlehen vorzeitig zu kündigen und ihre Rückzahlung zu verlangen, falls eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Continental AG erwerben und anschließende Verhandlungen über eine Fortsetzung des Kredites zu keiner Einigung geführt haben. Auch der 600,0 Mio € Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank sieht das Recht der Bank vor, im Falle eines "Change-of-Control-Ereignisses" eine Erörterung der Situation und bei fruchtlosem Ablauf einer Verhandlungsfrist die vorzeitige Rückzahlung zu verlangen. Die Begriffe "Kontrolle" und "Change-of-Control-Ereignis" sind als das Halten von mehr als 50 % der Stimmrechte sowie als Abschluss eines Beherrschungsvertrages im Sinne von § 291 AktG durch Continental AG als beherrschter Gesellschaft definiert.

    Die von einem Tochterunternehmen der Continental AG, der Conti-Gummi Finance B.V. Amsterdam ("Emittentin"), unter Garantie der Continental AG am 16. Juli 2010, am 13. September 2010 und am 5. Oktober 2010 zu einem Nominalbetrag von 750 Mio €, 1.000 Mio € bzw. je 625 Mio € begebenen Anleihen berechtigen jeden Anleihegläubiger, im Fall eines Kontrollwechsels bei der Continental Aktiengesellschaft ("Change of Control") von der Emittentin zu verlangen, die vom Anleihegläubiger gehaltenen Anleihen zu einem in den Anleihebedingungen festgelegten Kurs einzulösen bzw. zu erwerben. Die Anleihebedingungen definieren Kontrollwechsel als das Halten von mehr als 50 % der Stimmrechte an der Continental AG durch eine Person oder durch mehrere im Sinne des § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und -Übernahmegesetz (WpÜG) gemeinsam handelnde Personen infolge Erwerbs oder als Ergebnis einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses unter Beteiligung der Continental AG. Das Halten von Stimmrechten durch die Schaeffler GmbH, ihre Rechtsnachfolger oder mit ihr verbundene Unternehmen ist kein Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen.

    Sollte ein Kontrollwechsel im Sinne der vorstehend beschriebenen Vereinbarungen eintreten und ein Vertragspartner seine entsprechenden Rechte ausüben, könnten dann erforderliche Anschlussfinanzierungen möglicherweise nicht zu den bestehenden Konditionen abgeschlossen werden und zu höheren Finanzierungskosten führen.

    1996 haben die Compagnie Financière Michelin und die Continental AG das 50/50 Gemeinschaftsunternehmen MC Projects B.V., Niederlande, gegründet, in das Michelin die Rechte an der Uniroyal-Marke für Europa eingebracht hat. Die MC Projects B.V. lizenziert diese Rechte an Continental. Nach den Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Joint Venture kann unter anderem diese Lizenz außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wesentlicher Reifenwettbewerber mehr als 50 % der Stimmrechte an Continental erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an der MC Projects B.V. zu erwerben und die MC Projects B.V. zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb der Barum Continental s. r. o. in Otrokovice, Tschechische Republik, auf 51 % zu erhöhen. Im Fall eines solchen Kontrollwechsels und der Ausübung dieser Rechte könnten sich Einbußen in den Umsatzerlösen der Reifen-Divisionen und Einschränkungen bei den ihnen zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten ergeben.
  8. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Im Einzelnen handelt es sich um das Fixum, die Tantieme einschließlich Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen. Nähere Einzelheiten einschließlich der individualisierten Bezüge enthält der Vergütungsbericht, der im Corporate-Governance-Bericht auf den Seiten 23 ff. zu finden ist. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts.

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Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Continental Value Contribution (CVC). Der CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Anhand der Veränderung des absoluten Wertbeitrags, gemessen durch Delta CVC, verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten wertschaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einzusetzen sind.
Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) vom ROCE subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres multipliziert. Der für den Continental-Konzern errechnete durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt.

Defined Benefit Obligation (DBO). Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf Basis des geschätzten Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBIT. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings Before Interest and Taxes). Wir verstehen EBIT als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Seit 2002 entspricht durch den Wegfall von planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das EBITA dem EBIT.

EBITA. EBIT vor planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill.

EBITDA. Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist.

Gearing Ratio. Die Netto-Finanzschulden dividiert durch das Eigenkapital ergeben die Gearing Ratio.

Hedgegeschäft. Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts.

IAS. International Accounting Standards.

IASB. International Accounting Standards Board. Ausschuss zur Festlegung von internationalen Bilanzrichtlinien.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee. Ausschuss zur Bestimmung von Anwendungssachverhalten im Rahmen bestehender IFRS bzw. IAS.

IFRS. International Financial Reporting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien des IASB.

Netto-Finanzschulden. Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten Verbindlichkeiten, der vorhandenen liquiden Mittel, den positiven beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente sowie sonstigen verzinslichen Anlagen.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva abzüglich Passiva der Bilanz ohne Berücksichtigung der Netto-Finanzschulden sowie diskontierter Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, latenter Steuern und Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie anderer finanzieller Vermögenswerten und Schulden.

Operating Leasing. Eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber.

PPA. Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen – resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt – werden als "PPA Anpassung" berücksichtigt.

Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return On Capital Employed). Wir definieren ROCE als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres.

SIC. Standing Interpretations Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

US GAAP. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Rechnungslegung). Diese Regelungen werden in verbindliche und richtungsvorgebende Regelungen zur Rechnungslegung eingeteilt.

Währungsswap. Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Wird oft bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der Landeswährung des Emittenten entspricht.

Weighted Average Cost of Capital (WACC). Der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremdsowie Eigenkapitals.

Zinscap. Ein Zinscap regelt eine Zinsobergrenze für variable Zinsen im Zusammenhang mit einem nominalen Verschuldungsbetrag. Sofern die variablen Zinssätze diese Obergrenze übersteigen, erhält der Inhaber des Zinscap einen Ertrag in Höhe des Differenzbetrags zur Obergrenze als Kompensation. Als Gegenleistung wird eine Prämie für diesen Zinscap bezahlt.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinsen in feste getauscht werden oder umgekehrt.