Sonstige Erläuterungen

38. Angaben über die Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats.

Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

Tausend € 2007 2006
Kurzfristig fällige Leistungen 12.593 12.042
Dienstzeitaufwand (service cost) aus Altersvorsorge 1.720 2.143
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 111
Aktienbasierte Vergütung 3.035 2.056

Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die im Geschäftsjahr gewährten Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht als Teil des Berichts zur Corporate Governance erläutert, auf den der Lagebericht insofern verweist.

2007 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG.

Im Berichtsjahr wurden früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von 4,4 Mio € (Vj. 4,5 Mio €) gewährt. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 61,7 Mio € (Vj. 72,2 Mio €) zurückgestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:

Tausend € 2007 2006
Kurzfristig fällige Leistungen 2.485 4.330

Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen wurden an Mitglieder des Aufsichtsrats nicht bezahlt. Ausgenommen ist die Vergütung der Arbeitnehmervertreter aus deren Arbeitsvertrag.

Darüber hinaus haben Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats keine berichtspflichtigen Geschäfte mit anderen Mitgliedern des Managements, soweit in Schlüsselpositionen tätig bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind:

Mio € 2007 2006
Erträge 40,6 12,3
Aufwendungen 43,3 17,5

Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen der Konzerngesellschaften mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, sind ausnahmslos den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten der jeweils beteiligten Gesellschaft zuzurechnen und wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Im Wesentlichen resultieren diese aus Beziehungen zu assoziierten Unternehmen. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Unternehmen werden in der Bilanz ausgewiesen.

Für ein ausländisches nahestehendes Unternehmen wurde eine Bürgschaftserklärung in Höhe von 0,2 Mio € (Vj. keine) abgegeben.

Mitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind wir gehalten im Anhang den Inhalt der uns im Geschäftsjahr zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1 a des Wertpapierhandelsgesetzes wiederzugeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der Continental AG durch Erwerb, Veräußerung oder in sonstiger Weise direkt und indirekt 3 %, 5 %, 10 %, 25 %, 50 % oder 75 % erreichen oder über- oder unterschreiten. Bis zum Bilanzstichtag haben wir von den folgenden Schwellenüberschreitungen Kenntnis erhalten:

Im Oktober 2003 haben uns The Capital Group Companies Inc., Los Angeles, USA, und ihre Tochtergesellschaft die Capital Research & Management Company, Los Angeles, USA, mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der Continental AG am 25. September 2003 überschritten haben. Der Stimmrechtsanteil beträgt 5,139 %. Der Capital Research & Management Company werden die Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und der The Capital Group Companies Inc. nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 1 Sätze 2 und 3 WpHG zugerechnet.

Am 26. März 2007 hat uns die AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, im Auftrag der AXA S.A., Paris, Frankreich, davon in Kenntnis gesetzt, dass

  • der Stimmrechtsanteil der AllianceBernstein L.P., New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG;
  • der Stimmrechtsanteil der AllianceBernstein Corporation, New York, USA am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
  • der Stimmrechtsanteil der Equitable Holdings LLC, New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
  • der Stimmrechtsanteil der AXA Equitable Life Insurance Company, New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
  • der Stimmrechtsanteil der AXA Financial Services LLC, New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
  • der Stimmrechtsanteil der AXA Financial Inc., New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
  • der Stimmrechtsanteil der AXA S.A. Paris, Frankreich, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,52 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG.

Die Europacific Growth Fund, Los Angeles, USA, hat uns am 7. November 2007 davon in Kenntnis gesetzt, dass der Stimmrechtsanteil der Gesellschaft die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und seit dem 2. November 2007 4,66 % beträgt.

Der Stimmrechtsanteil der UBS AG Zürich, Schweiz, hat am 6. November 2007 gemäß Mitteilung vom 12. November 2007 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten und beträgt seit diesem Zeitpunkt 2,36 %.

Gemäß Schreiben der Allianz SE, München, vom 12. November 2007 ist uns mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Gesellschaft am 31. Oktober 2007 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und 9,27 % betrug. Der Allianz SE zugerechnete Stimmrechte wurden ihr über die Allianz Finanzbeteiligungs GmbH, München, sowie dieser Gesellschaft über die Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, jeweils in Höhe von 9,05% zugerechnet. Des Weiteren wurde mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Allianz SE, der Allianz Finanzbeteiligungs GmbH und der Dresdner Bank AG am 6. November 2007 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat. Der Stimmrechtsanteil der Allianz SE beträgt seitdem 0,15 %, der der Allianz Finanzbeteiligungs GmbH und der Dresdner Bank AG 0 %.

Die Marsico Capital Management, Denver, USA, hat uns am 5. Dezember 2007 davon in Kenntnis gesetzt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat und zum 30. November 2007 3,03 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt für verschiedene Klienten der Marsico Capital Management.

Im Jahr 2007 sowie bis einschließlich 12. Februar 2008 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Vorstands insgesamt einen Anteilsbesitz am Grundkapital, der unter 1 % liegt. Im Geschäftsjahr 2007 hat die Continental AG gemäß § 15 a WpHG mitgeteilt, dass fünf Mitglieder des Vorstands insgesamt 54.000 Aktien aus Aktienoptionsplänen erworben und gleich danach verkauft haben, dass ein Mitglied des Vorstands 17.420 Aktien verkauft hat und ein Mitglied des Aufsichtsrats 6.000 Aktien aus Aktienoptionsplänen erworben und unmittelbar anschließend veräußert hat.

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EBIT. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings Before Interest and Taxes). Wir verstehen EBIT als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, korrigiert um den Zinssaldo. Seit 2002 entspricht durch den Wegfall von planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das EBITA dem EBIT.

Asset-Backed-Securitization-Programm. Im Rahmen dieser Programme werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen pro Land zusammengefasst und jeweils als Pool an Finanzierungsgesellschaften verkauft, die sich durch Ausgabe von Commercial Papers am Kapitalmarkt refinanzieren.

Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Continental Value Contribution (CVC). stellt den absoluten Wertbeitrag sowie Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Um den Wertbeitrag zu messen, wird vom RoCE die erforderliche Mindestverzinsung subtrahiert. Diese Mindestverzinsung wird von dem für den Continental- Konzern errechneten durchschnittlichen, gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) abgeleitet. Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkotensatz vom RoCE subtrahiert und mit den operativen Aktiva zum Stichtag multipliziert. Anhand der Veränderung des absoluten Wertbeitrags, gemessen durch Delta CVC, verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten Wert schaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einzusetzen sind.

Defined Benefit Obligation (DBO). Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf der Basis des geschätzten Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBITA. EBIT vor planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill.

Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist.

Gearing Ratio. Die Nettofinanzschulden dividiert durch das Eigenkapital ergeben die Gearing Ratio.

Hedgegeschäft. Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen oder Veränderungen in den Rohstoffpreisen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäftes, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäftes.

IAS. International Accounting Standards. Die früheren, zum Teil noch gültigen Bilanzrichtlinien, herausgegeben vom IASB.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee. Ausschuss zur Bestimmung von Anwendungssachverhalten im Rahmen bestehender IFRS bzw. IAS.

IFRS. International Financial Reporting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien des IASB.

Nettofinanzschulden. Die Nettofinanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten Verbindlichkeiten und der vorhandenen liquiden Mittel sowie den Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva der Bilanz, ohne Berücksichtigung der flüssigen Mittel sowie der kurz- und langfristigen Derivate, aktiven latenten Steuern und Ertragsteuerforderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten, zuzüglich der diskontierten Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Operating Leasing. Eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber.

Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return On Capital Employed). Wir definieren RoCE als das Verhältnis von EBIT zu operativen Aktiva zum Stichtag.

SIC. Standing Interpretation Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

US GAAP. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Rechnungslegung). Diese Regelungen werden in verbindliche und richtungsvorgebende Regelungen zur Rechnungslegung eingeteilt.

Währungsswap (Currency Swap). Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Wird oft bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der Landeswährung des Emittenten entspricht.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinsen in feste getauscht werden oder umgekehrt.