Sonstige Erläuterungen
38. Angaben über die Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats.
Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:
| Tausend € | 2007 | 2006 |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 12.593 | 12.042 |
| Dienstzeitaufwand (service cost) aus Altersvorsorge | 1.720 | 2.143 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | 111 |
| Aktienbasierte Vergütung | 3.035 | 2.056 |
Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die im Geschäftsjahr gewährten Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht als Teil des Berichts zur Corporate Governance erläutert, auf den der Lagebericht insofern verweist.
2007 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG.
Im Berichtsjahr wurden früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von 4,4 Mio € (Vj. 4,5 Mio €) gewährt. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 61,7 Mio € (Vj. 72,2 Mio €) zurückgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
| Tausend € | 2007 | 2006 |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 2.485 | 4.330 |
Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen wurden an Mitglieder des Aufsichtsrats nicht bezahlt. Ausgenommen ist die Vergütung der Arbeitnehmervertreter aus deren Arbeitsvertrag.
Darüber hinaus haben Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats keine berichtspflichtigen Geschäfte mit anderen Mitgliedern des Managements, soweit in Schlüsselpositionen tätig bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind:
| Mio € | 2007 | 2006 |
| Erträge | 40,6 | 12,3 |
| Aufwendungen | 43,3 | 17,5 |
Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen der Konzerngesellschaften mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, sind ausnahmslos den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten der jeweils beteiligten Gesellschaft zuzurechnen und wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Im Wesentlichen resultieren diese aus Beziehungen zu assoziierten Unternehmen. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Unternehmen werden in der Bilanz ausgewiesen.
Für ein ausländisches nahestehendes Unternehmen wurde eine Bürgschaftserklärung in Höhe von 0,2 Mio € (Vj. keine) abgegeben.
Mitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind wir gehalten im Anhang den Inhalt der uns im Geschäftsjahr zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1 a des Wertpapierhandelsgesetzes wiederzugeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der Continental AG durch Erwerb, Veräußerung oder in sonstiger Weise direkt und indirekt 3 %, 5 %, 10 %, 25 %, 50 % oder 75 % erreichen oder über- oder unterschreiten. Bis zum Bilanzstichtag haben wir von den folgenden Schwellenüberschreitungen Kenntnis erhalten:
Im Oktober 2003 haben uns The Capital Group Companies Inc., Los Angeles, USA, und ihre Tochtergesellschaft die Capital Research & Management Company, Los Angeles, USA, mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der Continental AG am 25. September 2003 überschritten haben. Der Stimmrechtsanteil beträgt 5,139 %. Der Capital Research & Management Company werden die Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und der The Capital Group Companies Inc. nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 1 Sätze 2 und 3 WpHG zugerechnet.
Am 26. März 2007 hat uns die AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, im Auftrag der AXA S.A., Paris, Frankreich, davon in Kenntnis gesetzt, dass
- der Stimmrechtsanteil der AllianceBernstein L.P., New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG;
- der Stimmrechtsanteil der AllianceBernstein Corporation, New York, USA am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
- der Stimmrechtsanteil der Equitable Holdings LLC, New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
- der Stimmrechtsanteil der AXA Equitable Life Insurance Company, New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
- der Stimmrechtsanteil der AXA Financial Services LLC, New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
- der Stimmrechtsanteil der AXA Financial Inc., New York, USA, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,33 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG;
- der Stimmrechtsanteil der AXA S.A. Paris, Frankreich, am 21. März 2007 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,52 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG.
Die Europacific Growth Fund, Los Angeles, USA, hat uns am 7. November 2007 davon in Kenntnis gesetzt, dass der Stimmrechtsanteil der Gesellschaft die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und seit dem 2. November 2007 4,66 % beträgt.
Der Stimmrechtsanteil der UBS AG Zürich, Schweiz, hat am 6. November 2007 gemäß Mitteilung vom 12. November 2007 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten und beträgt seit diesem Zeitpunkt 2,36 %.
Gemäß Schreiben der Allianz SE, München, vom 12. November 2007 ist uns mitgeteilt worden, dass der Stimmrechtsanteil der Gesellschaft am 31. Oktober 2007 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und 9,27 % betrug. Der Allianz SE zugerechnete Stimmrechte wurden ihr über die Allianz Finanzbeteiligungs GmbH, München, sowie dieser Gesellschaft über die Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, jeweils in Höhe von 9,05% zugerechnet. Des Weiteren wurde mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Allianz SE, der Allianz Finanzbeteiligungs GmbH und der Dresdner Bank AG am 6. November 2007 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat. Der Stimmrechtsanteil der Allianz SE beträgt seitdem 0,15 %, der der Allianz Finanzbeteiligungs GmbH und der Dresdner Bank AG 0 %.
Die Marsico Capital Management, Denver, USA, hat uns am 5. Dezember 2007 davon in Kenntnis gesetzt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat und zum 30. November 2007 3,03 % beträgt. Die Zurechnung erfolgt für verschiedene Klienten der Marsico Capital Management.
Im Jahr 2007 sowie bis einschließlich 12. Februar 2008 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Vorstands insgesamt einen Anteilsbesitz am Grundkapital, der unter 1 % liegt. Im Geschäftsjahr 2007 hat die Continental AG gemäß § 15 a WpHG mitgeteilt, dass fünf Mitglieder des Vorstands insgesamt 54.000 Aktien aus Aktienoptionsplänen erworben und gleich danach verkauft haben, dass ein Mitglied des Vorstands 17.420 Aktien verkauft hat und ein Mitglied des Aufsichtsrats 6.000 Aktien aus Aktienoptionsplänen erworben und unmittelbar anschließend veräußert hat.
