Erklärung des Vorstands
Der Vorstand der Continental AG ist verantwortlich für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie die sonstigen im Geschäftsbericht gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet, wie sie in der EU angewendet werden und, soweit erforderlich, sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthält eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie weitere Erläuterungen, die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches zu geben sind.
Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung sicherzustellen, existiert ein wirksames internes Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein integriertes Controllingkonzept als Teil des wertorientierten Managements und Prüfungen durch die interne Revision. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, ist von der Hauptversammlung der Continental AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 bestellt worden. Der Prüfungsausschuss hat den Prüfungsauftrag erteilt. KPMG hat den nach den IFRS erstellten Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geprüft. Die Wirtschaftsprüfer haben den nachfolgend abgedruckten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats den Konzernabschluss, den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Prüfungsbericht und das Risikomanagement eingehend erörtern. Anschließend werden diese Jahresabschlussunterlagen und diese Berichte mit dem gesamten Aufsichtsrat in dessen Bilanzsitzung erörtert.
Hannover, den 11. Februar 2008
Der Vorstand
