Vergütungsbericht

 

Vergütung des Vorstands

Vergütungsvereinbarungen mit dem Vorstand fallen in den Zuständigkeitsbereich des Präsidialausschusses. Auf seinen Vorschlag hin berät das Plenum des Aufsichtsrats über die Struktur des Vergütungssystems und überprüft sie regelmäßig. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus folgenden Elementen:

Jedes Vorstandsmitglied erhält Jahresfestbezüge, die in zwölf Monatsraten gezahlt werden. Dieses Fixum ist seit 2004 grundsätzlich nicht angehoben worden. Allerdings wurde das Fixum 2007 in zwei Fällen aufgrund der erheblichen Erweiterung des Verantwortungsbereichs nach Erwerb der Siemens VDO erhöht. Eine allgemeine Anpassung wird frühestens 2010 erfolgen.

Daneben bekommt jedes Vorstandsmitglied eine variable Vergütung. Sie hängt einerseits von der ausgeschütteten Dividende ab. Sollte sich die Ausschüttungsrate signifikant erhöhen, kann der Präsidialausschuss die Berechnungsgrundlagen neu festsetzen. Andererseits knüpft die Tantieme an das Erreichen bestimmter, individuell vereinbarter Ziele an, die sich auf Kennzahlen des jeweiligen Aufgabenbereichs beziehen. Dieser Teil der variablen Vergütung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der vom jeweiligen Fixum abhängt. Darüber hinaus kann im Einzelfall ein spezieller Bonus für besondere Projekte vereinbart werden.

Außerdem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen. Dazu gehören die Erstattung von Auslagen einschließlich den in der Regel befristeten Zahlungen bei einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung oder bei Tätigkeiten im Ausland, die Stellung eines Dienstwagens und Versicherungsprämien für eine Gruppenunfall- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung („D & O-Versicherung“). Die D & O-Versicherung sieht einen angemessenen Selbstbehalt vor. Die Vorstandsmitglieder müssen die Nebenleistungen selbst versteuern.

Im Übrigen wurden den Mitgliedern des Vorstands im Berichtsjahr Bezugsrechte im Rahmen des Aktienoptionsplans 2004 gewährt.

Für den Fall einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit ist außerdem die befristete Fortzahlung der Bezüge vereinbart worden. Die Herren Wennemer, Dr. Hippe, Kozyra, Dr. Neumann, Dr. Nikolin und Wente haben bei Beendigung ihres Dienstvertrages, außer bei Kündigung oder einvernehmlicher Aufhebung, für sechs Monate Anspruch auf ein Übergangsgeld. Es bemisst sich nach dem zuletzt bezogenen Jahresfestgehalt und dem Durchschnitt der variablen Vergütung der letzten drei Geschäftsjahre. Allen Vorstandsmitgliedern ist ein Ruhegehalt zugesagt, das nicht ausschließlich an den Eintritt eines Versorgungsfalls geknüpft ist, sondern auch bei Nichtverlängerung des Dienstvertrags einsetzt, wenn das Vorstandsmitglied dazu nicht durch eigenes schuldhaftes Verhalten Anlass gegeben hat. Den Herren Wennemer, Dr. Hippe, Dr. Neumann und Dr. Nikolin steht das Ruhegehalt auch bei vorzeitiger Beendigung ihres Dienstvertrages zu. Das maximal erreichbare Ruhegehalt beträgt 50 % der zuletzt bezahlten Festbezüge und 12 % der durchschnittlichen Tantieme der letzten fünf Geschäftsjahre. Pro Dienstjahr erlangt ein Mitglied des Vorstands eine Versorgungsanwartschaft in Höhe von 10 % des maximalen Ruhegehaltsanspruchs, bis nach zehn Jahren der volle Anspruch erreicht wird. Den Herren Wennemer, Dr. Hippe, Dr. Neumann und Dr. Nikolin ist eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls bei Änderung des Verbraucherpreisindex um 5 % zugesagt, ansonsten erfolgt sie nach § 16 BetrAVG. Ein Übergangsgeld oder anderweitige Einkünfte werden auf das Ruhegehalt angerechnet.

Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebotes oder eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft. Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr 2007 gewährt worden.

Die Gesamtbezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr, aufgeteilt in fixe und variable Bestandteile, und der jeweilige Pensionsaufwand im vergangenen Geschäftsjahr sowie die Anzahl und der Wert der gewährten Bezugsrechte aus Aktienoptionsplänen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Die weiteren Einzelheiten der Aktienoptionspläne sind im Konzernanhang unter der Nr. 22 erläutert.

Vorstandsvergütungen 2007
Tsd € Vergütungskomponenten   Bezugsrechte3 Pensionen
  fixe1 variable langfristige Komponente2 gesamt Anzahl Compensation Cost4 Service Cost 20075
M. Wennemer 752 1.824 1.085 3.661 30.000 795 633
Dr. A. Hippe 502 1.501 724 2.727 20.000 525 193
G. Lerch 475 1.357 724 2.556 20.000 293 0
Dr. K.-T. Neumann 544 1.396 724 2.664 20.000 361 298
Dr. H.-J. Nikolin 476 1.115 724 2.315 20.000 515 168
T. Sattelberger
(bis 02.05.2007)
164 383 0 547 0 128 178
Heinz-Gerhard Wente
(ab 03.05.2007)
307 737 238 1.282 6.600 117 39
W. L. Kozyra (Stellv.) 319 741 560 1.620 15.480 301 211
Summe 3.539 9.054 4.779 17.372 132.080 3.035 1.720
Vorstandsvergütungen 2006
Tsd € Vergütungskomponenten   Bezugsrechte3 Pensionen
  fixe1 variable langfristige Komponente2 gesamt Anzahl Compensation Cost4 Service Cost 20075
M. Wennemer 750 1.824 947 3.521 30.000 570 626
Dr. A. Hippe 488 1.130 632 2.250 20.000 369 199
G. Lerch 467 1.743 316 2.526 10.000 143 223
Dr. K.-T. Neumann 471 1.084 632 2.187 20.000 148 221
Dr. H.-J. Nikolin 474 1.061 632 2.167 20.000 352 167
T. Sattelberger
(bis 02.05.2007)
474 1.130 632 2.236 20.000 310 521
W. L. Kozyra (Stellv. seit 22.02.2006) 307 639 313 1.259 9.900 164 186
Summe 3.431 8.611 4.104 16.146 129.900 2.056 2.143

Aktienoptionsplan 1999
Im Geschäftsjahr 2007 wurden von Herrn Wente 2.000 Bezugsrechte (durchschnittliche Ausübungshürde 21,14 €) ausgeübt, die ihm noch als Mitglied des Kreises der Oberen Führungskräfte des Konzerns eingeräumt waren. Ansonsten besaßen die Mitglieder des Vorstandes keine Bezugsrechte mehr aus dem Aktienoptionsplan 1999. Nach Berücksichtigung der Performance-Abschläge und der Outperformance-Abschläge betrug der durchschnittliche Ausübungspreis 9,15 €.

Aktienoptionsplan 2004
  Bestand am 01.01. Ausgeübt Gewährt Verfallen Bestand am 31.12. Ausübbar am 31.12.
M. Wennemer Anzahl Bezugsrechte 85.000 25.000 30.000 90.000
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 69,07 43,10 118,65 92,81
Dr. A. Hippe Anzahl Bezugsrechte 55.000 15.000 20.000 60.000
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 69,86 43,10 118,65 92,81
G. Lerch Anzahl Bezugsrechte 22.600 6.000 20.000 36.600
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 71,88 43,10 118,65 102,15
Dr. K.-T. Neumann Anzahl Bezugsrechte 25.000 20.000 45.000
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 86,64 118,65 100,86
Dr. H.-J. Nikolin Anzahl Bezugsrechte 52.000 12.000 20.000 60.000
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 71,40 43,10 118,65 92,81
T. Sattelberger (bis 02.05.2007) Anzahl Bezugsrechte 46.000 46.000
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 75,10 75,10
H.-G. Wente (ab 03.05.2007) Anzahl Bezugsrechte 19.200 6.600 25.800 6.000
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 68,47 118,65 81,31 18,74
W. L. Kozyra (Stellv.) Anzahl Bezugsrechte 28.800 9.000 15,480 35.280
  Durchschnittliche Ausübungshürde (€/Stück) 68,47 43,10 118,65 96,96

Nach Berücksichtigung der Performance-Abschläge und der Outperformance-Korrektur betrug der durchschnittliche Ausübungspreis 18,74 €.

Aus dem Aktienoptionsplan 2004 eingeräumte Bezugsrechte konnten erstmals 2007 ausgeübt werden.

Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung geregelt. Sie hat ebenfalls einen fixen und einen variablen Bestandteil. Der variable Teil hängt vom Konzernergebnis pro Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Aufsichtsrats und Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen haben eine höhere Vergütung zur Folge. Daneben werden Sitzungsgelder gezahlt und die Auslagen erstattet. Die D & O-Versicherung deckt auch die Mitglieder des Aufsichtsrats. Entsprechend ihrer Aufgaben ist der angemessene Selbstbehalt allerdings geringer als beim Vorstand.

Die nach diesen Vorschriften für 2007 gewährten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben.

Aktienbesitz von Aufsichtsrat und Vorstand/Directors’ Dealings
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands besaßen im Jahr 2007 und bis einschließlich 1. Februar 2008 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2007 hat die Continental AG gemäß § 15a WpHG mitgeteilt, dass fünf Mitglieder des Vorstands insgesamt 54.000 Aktien aus Aktienoptionsplänen erworben und gleich danach verkauft haben, dass ein Mitglied des Vorstands darüber hinaus 17.420 Aktien verkauft hat und ein Mitglied des Aufsichtsrats 6.000 Aktien aus Aktienoptionsplänen erworben und unmittelbar anschließend veräußert hat.

Hannover, im März 2008

Continental AG

Der Aufsichtsrat
Der Vorstand

Aufsichtsratsvergütungen
Tsd € Vergütungskomponenten  
  2007 2006
  fixe1 variable fixe1 variable
Dr. Hubertus von Grünberg 83 120 17 360
Werner Bischoff 62 90 12 270
Dr. h. c. Manfred Bodin 42 60 9 180
Dr. Diethart Breipohl 62 90 11 225
Michael Deister 63 90 11 225
Dr. Michael Frenzel 41 60 8 180
Prof. Dr.-Ing. E.h. Hans-Olaf Henkel 41 60 8 180
Michael Iglhaut (seit 16. März 2006) 61 90 8 173
Gerhard Knuth (bis 15. März 2006) 0 0 2 46
Hartmut Meine 42 60 8 180
Dirk Nordmann 42 60 9 180
Jan P. Oosterveld 42 60 9 180
Dr. Thorsten Reese 63 90 12 225
Jörg Schönfelder 41 60 9 180
Jörg Schustereit 42 60 8 180
Fred G. Steingraber 41 60 8 180
Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Stockmar 41 60 9 180
Christian Streiff 41 60 8 180
Dr. Bernd W. Voss 83 120 13 270
Dieter Weniger 41 60 8 180
Erwin Wörle 41 60 9 180
Summe 1.015 1.470 196 4.134

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