Sonstige Erläuterungen

34. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

Mio € 31.12.2008 31.12.2007
Wechselobligo 27,2 25,9
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien 101,1 22,5
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 1,5 12,6
Sonstige Haftungsverhältnisse 25,2 22,6
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 155,0 83,5

Die Haftungsverhältnisse resultieren vor allem aus Bürgschaften und Garantien für die Verbindlichkeiten nicht konsolidierter verbundener Unternehmen und Dritter sowie aus vertraglich vereinbarten Gewährleistungen für assoziierte Unternehmen. Ein Betrag von 59,1 Mio € resultiert aus der Transferierung einer Bürgschaft für ein größeres Projektgeschäft.

In Umweltfragen unterliegt die Continental AG möglichen Verpflichtungen aus staatlichen Auflagen und Gesetzen und verschiedenen Ansprüchen und Verfahren, die gegen die Continental AG anhängig sind oder geltend gemacht bzw. eingeleitet werden könnten. Schätzungen bezüglich zukünftiger Aufwendungen in diesem Bereich sind zwangsläufig zahlreichen Unsicherheiten unterworfen, so z. B. durch das Inkrafttreten neuer Gesetze und Auflagen, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien, die Erkennung von Sanierungsfällen für Grundstücke oder Gebäude, für die die Continental AG rechtlich verantwortlich ist.

Soweit es gesetzlich vorgeschrieben ist oder als erforderlich und angemessen erachtet wird, um die Zufriedenheit der Kunden und die Einhaltung eigener Sicherheitsstandards zu gewährleisten, führt die Continental AG Rückruf- und freiwillige Austauschaktionen für verkaufte Produkte durch. Der Konzern bildet Gewährleistungsrückstellungen, die auch gegebenenfalls erwartete Aufwendungen für derartige Maßnahmen enthalten. Die Schätzungen der erwarteten Aufwendungen beruhen vor allem auf früheren Erfahrungen. Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist zwangsläufig zahlreichen Unsicherheiten unterworfen, z. B. hinsichtlich des Inkrafttretens neuer Gesetze und Regulierungen, der Anzahl der verkauften Produkte oder der Art der zu veranlassenden Maßnahmen, was zu einer Anpassung der gebildeten Rückstellungen führen könnte. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer Weise übersteigen. Obwohl die potenziellen Aufwendungen einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Continental AG haben können, werden die darin berücksichtigten möglichen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage des Konzerns haben.

Die Aufwendungen für Miet-, Pacht- und Leasingverträge beliefen sich im Jahr 2008 auf 138,2 Mio € (Vj. 100,7 Mio €).

Die zukünftigen Verpflichtungen aus Aufwendungen für Miet-, Pacht- und Leasingverträge, die zum 31. Dezember 2008 eine anfängliche oder verbleibende Laufzeit von mehr als einem Jahr haben und die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum des Konzerns zuzurechnen und somit nicht im Sachanlagevermögen ausgewiesen sind, betragen für 2009 sowie kumulativ für die Jahre 2010 bis 2014 und ebenfalls kumulativ ab 2014:

31.12.2008 in Mio € 2009 2010 - 2014 ab 2014
Miet-, Pacht- und Leasingverträge 142,4 266,7 145,9
31.12.2007 in Mio € 2008 2009 - 2013 ab 2013
Miet-, Pacht- und Leasingverträge 138,2 295,2 146,6

Das Bestellobligo für Sachanlageinvestitionen beträgt 344,2 Mio € (Vj. 288,0 Mio €).

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