Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

der Muttergesellschaft

Ergänzend zur Konzernberichterstattung erläutern wir im Folgenden die separate Entwicklung der Muttergesellschaft.

Der Jahresabschluss der Continental AG wird – anders als der Konzernabschluss – nach deutschem Handelsrecht (HGB, AktG) aufgestellt. Der Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft wird gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Continental-Konzerns zusammengefasst, weil die künftigen Risiken und Chancen der Muttergesellschaft, ihre voraussichtliche Entwicklung sowie die wesentlichen Tätigkeiten im Rahmen von Forschung und Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Ergänzend dient die nachfolgende Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie der Vermögens- und Finanzlage der Muttergesellschaft dem Verständnis des Vorschlags des Vorstands zur Ergebnisverwendung.

Vermögens- und Finanzlage der Continental AG
  31.12.2008 31.12.2007
     
Aktiva in Mio €    
Immaterielle Vermögensgegenstände 56,5 61,1
Sachanlagen 189,6 188,5
Finanzanlagen 10.815,6 10.725,5
Anlagevermögen 11.061,7 10.975,1
Vorräte 232,5 201,7
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.102,6 7.316,9
Wertpapiere des Umlaufvermögens 315,0 0,0
Flüssige Mittel 424,7 1.116,5
Umlaufvermögen 7.074,8 8.635,1
Rechnungsabgrenzungsposten 37,9 83,7
  18.174,4 19.693,9
Passiva in Mio €    
Gezeichnetes Kapital 432,6 414,0
Kapitalrücklage 3.120,9 2.781,9
Gewinnrücklagen 54,7 54,7
Bilanzergebnis −339,7 336,7
Eigenkapital 3.268,5 3.587,3
Rückstellungen 788,8 837,4
Verbindlichkeiten 14.117,1 15.267,8
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 1,4
  18.174,4 19.693,9
Gearing Ratio in % 218,3 189,7
Eigenkapitalquote in % 18,0 18,2

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.519,5 Mio € auf 18.174,4 Mio € (Vj. 19.693,9 Mio €). Dies ist insbesondere auf den Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 1.214,3 Mio € auf 6.102,6 Mio € (Vj. 7.316,9 Mio €) und der flüssigen Mittel um 691,8 Mio € auf 424,7 Mio € (Vj. 1.116,5 Mio €) zurückzuführen. Gegenläufig wirken die Anschaffungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von 315,0 Mio €.

Der Anstieg des Finanzanlagevermögens um 90,1 Mio € resultiert im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften in Höhe von 358,1 Mio €, insbesondere zur Optimierung der Kapitalstrukturen, dem Kapitalrückzahlungen in Höhe von 179,5 Mio € gegenüberstehen.

Das Anlagevermögen erreichte zum 31. Dezember 2008 einen Anteil von 60,9 % an der Bilanzsumme (Vj. 55,7 %), hiervon entfallen 97,8 % auf das Finanzanlagevermögen (Vj. 97,7 %).

Die Verbindlichkeiten aus Anleihen reduzierten sich um 744,7 Mio € auf 64,6 Mio € (Vj. 809,3 Mio €). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Abwicklung der Wandelanleihe in 2008 sowie einer geringeren Ausnutzung des Commercial Paper Programms. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich im Berichtszeitraum um 648,4 Mio € auf 10.803,1 Mio € (Vj. 11.451,5 Mio €).

Das Eigenkapital reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 318,8 Mio € auf 3.268,5 Mio € (Vj. 3.587,3 Mio €). Dies beruht im Wesentlichen auf dem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 353,0 Mio € sowie der Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2007 im Jahr 2008 in Höhe von 323,4 Mio €. Die Abwicklung der Wandelanleihe führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 338,2 Mio €.

Die Umsatzerlöse reduzierten sich um 62,7 Mio € auf 2.592,7 Mio € (Vj. 2.655,4 Mio €). Dies entspricht einem Rückgang um - 2,4 % (Vj. + 7,3 %). Dies ist insbesondere auf den niedrigeren Absatz sowohl von Pkw- als auch Lkw-Reifen um - 4,4 % bzw. - 17,4 % zurückzuführen. Im Saldo gestiegene Durchschnittserlöse wirkten gegenläufig. Auf das Ersatzgeschäft im Inland entfiel ein Umsatzrückgang von - 17,0 % und auf das Exportgeschäft von - 3,3 %. Das inländische Erstausrüstungsgeschäft konnte eine leichte Umsatzsteigerung verzeichnen.

Die Herstellungskosten stiegen um 35,9 Mio € auf 2.129,3 Mio € (Vj. 2.093,4 Mio €). Das Bruttoergebnis vom Umsatz reduzierte sich um 17,5 % bzw. 98,6 Mio € auf 463,4 Mio € (Vj. 562,0 Mio €).

Die sonstigen betrieblichen Erträge und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten wie im Vorjahr insbesondere Aufwendungen und Erträge aus Konzernumlagen sowie Kostengutschriften und -belastungen von bzw. für andere Konzernunternehmen.

Das Finanzergebnis setzt sich wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Ergebnisabführungsverträgen und Erträgen aus Beteiligungen zusammen. Der Gewinnabführung der Formpolster GmbH, Hannover, (232,5 Mio €) und den Beteiligungserträgen von der Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt am Main, (198,0 Mio €) stehen Verlustübernahmen von der Continental Caoutchouc-Export Aktiengesellschaft, Hannover, von 135,4 Mio € und der Continental Automotive GmbH, Hannover, von 484,8 Mio € gegenüber.

Die Verschlechterung des Zinsergebnisses um 380,2 Mio € auf -460,3 Mio € ist insbesondere auf den im Dezember 2007 erfolgten Erwerb der Siemens VDO zurückzuführen, der das Vorjahreszinsergebnis nur für einen Monat belastete. Das Finanzergebnis hat einen Anteil von 97,5 % am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Vj. 67,4 %).

Nach Berücksichtigung der Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag von im Saldo 178,1 Mio € (Vj. Aufwand von 223,6 Mio €) weist die Continental Aktiengesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 353,0 Mio € aus (Vj. Jahresüberschuss von 336,2 Mio €). Bezogen auf die Umsatzerlöse ergibt sich eine Umsatzrendite nach Steuern von -13,6 % (Vj. 12,6 %). Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beträgt -10,8 % (Vj. 9,4 %).

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr (13,3 Mio €) ergibt sich ein Bilanzverlust von 339,7 Mio €.

Geschäftsverlauf der Continental AG in Mio €
  2008 2007
Umsatzerlöse 2.592,7 2.655,4
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 2.129,3 2.093,4
Bruttoergebnis vom Umsatz 463,4 562,0
Vertriebskosten 210,0 218,2
Allgemeine Verwaltungskosten 109,7 85,8
Sonstige betriebliche Erträge 221,4 170,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 378,3 246,3
Finanzergebnis −517,9 377,3
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit −531,1 559,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 178,1 223,6
Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) −353,0 336,2
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 13,3 0,5
Bilanzverlust (Vj. Bilanzgewinn) −339,7 336,7

Aufgrund des Bilanzverlustes wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, von der Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2008 abzusehen und den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Für das Geschäftsjahr 2009 streben wir aufgrund der zurzeit vorliegenden Konjunkturaussichten ein ausgeglichenes Ergebnis an. Zum heutigen Zeitpunkt sind zudem keine Risiken im Beteiligungsbereich erkennbar.

Berichterstattung nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB

  1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 432.655.316,48 €. Es ist eingeteilt in 169.005.983 Stückaktien. Bei den Aktien handelt es sich ausnahmslos um Stammaktien, verschiedene Aktiengattungen sind nicht vorgesehen. Jede der Aktien ist ab dem Zeitpunkt der Entstehung stimmberechtigt und erstmals für das Jahr, in dem sie entsteht, dividendenberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung).
  2. In der am 20. August 2008 zwischen der Continental AG und der Schaeffler KG sowie Frau Maria-Elisabeth Schaeffler und Herrn Georg Schaeffler abgeschlossenen Investorenvereinbarung, verpflichtet sich die Schaeffler-Gruppe, ihre Beteiligung an der Continental AG bis zum 31. August 2012 auf maximal 49,99 % des stimmberechtigten Grundkapitals („maximale Beteiligung“) zu beschränken, soweit nicht der Vorstand der Continental AG einer höheren Beteiligung zustimmt. Die Schaeffler KG hat in der Vereinbarung außerdem die Verpflichtung übernommen, bei einer etwaigen Weiterveräußerung von Aktienpaketen aus ihrer maximalen Beteiligung bis zum 31. August 2012 einem gegebenenfalls von dem an der Vereinbarung beteiligten Garanten benannten Käufer den Vorzug zu geben, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Continental AG und der Schaeffler KG steht. Nach Mitteilung der Schaeffler KG hat sie Continental-Aktien, die bei Vollzug ihres Übernahmeangebots an die Aktionäre der Continental AG zu einer Überschreitung der maximalen Beteiligung geführt hätten, an Finanzinstitute weiterveräußert, die diese Aktien über einen Zeitraum von fünf Jahren marktschonend weiterveräußern. Während der Laufzeit der Vereinbarungen mit den Finanzinstituten werden die Aktien jedoch ohne Zustimmung von Schaeffler nicht unter 75,00 € weiterveräußert. Andere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.
    1. Direkte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (gemeldete Beteiligungshöhe):
      1. Schaeffler KG, Herzogenaurach (49,90 %)
      2. Sal. Oppenheim jr. & Cie KGaA, Köln (19,86 %)
      3. B. Metzler seel. Sohn & Co KGaA (19,50 %)
    2. Indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (gemeldete Beteiligungshöhe):
      1. INA-Holding Schaeffler KG (49,90 %)
      2. Schaeffler Holding LP, Dallas, Texas, USA (49,90 %)
      3. Frau Maria Elisabeth Schaeffler, Deutschland (49,90 %)
      4. Georg F.W. Schaeffler, USA (49,90 %)
      5. Sal. Oppenheim jr. & Cie S.C.A., Luxemburg, Luxemburg (19,86 %)
      6. B. Metzler seel. Sohn & Co Holding AG, Frankfurt am Main (19,50 %)
  3. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
  4. Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die Stimmrechtskontrolle nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
  5. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt gemäß § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Danach ist für Bestellung und Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Aufsichtsrat zuständig. Er entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, so hat der sog. Vermittlungsausschuss innerhalb eines Monats nach der Abstimmung dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Bestellung zu unterbreiten. Neben dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses können dem Aufsichtsrat auch andere Vorschläge unterbreitet werden. Bei Abstimmung über die dem Aufsichtsrat unterbreiteten Vorschläge ist die einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Für den Fall, dass die Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, hat der Aufsichtsratsvorsitzende gemäß § 31 Abs. 4 MitbestG bei einer erneuten Abstimmung zwei Stimmen. Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen. Die Hauptversammlung hat in § 20 Absatz 3 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.

    Beschlüsse der Hauptversammlung zu einer Satzungsänderung werden gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, sofern nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes oder die Satzung etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz schreibt zwingende Kapitalmehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zum Beispiel für Satzungsänderungen vor, die mit wesentlichen Kapitalmaßnahmen einhergehen, wie etwa Beschlüsse über die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital.
    1. Der Vorstand kann neue Aktien nur auf der Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung ausgeben.
      1. Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. April 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu einem Betrag von 150,0 Mio € gegen Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen.
      2. Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2006 und den diesen ändernden Hauptversammlungsbeschluss vom 25. April 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2011 Optionsund/ oder Wandelschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtbetrag von 4,5 Mrd € und nach näherer Maßgabe der genannten Ermächtigungsbeschlüsse auszugeben. Im Zusammenhang damit hat die Hauptversammlung ein bedingtes Kapital von bis zu 111,5 Mio € beschlossen. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2006 ist angefochten. Das bedingte Kapital ist in das Handelsregister eingetragen. Sollte der Vorstand aufgrund der Ermächtigung Options- und Wandelschuldverschreibungen begeben, wären neue Aktien nach Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen auszugeben.
      3. Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. April 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2011 Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1,5 Mrd € zu begeben. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung ein bedingtes Kapital in Höhe von 37,5 Mio € beschlossen. Sollte der Vorstand aufgrund dieser Ermächtigung Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen begeben, wären neue Aktien nach Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen auszugeben.
      4. Schließlich ist der Vorstand befugt, neue Aktien an die Bezugsberechtigten aus den von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsplänen 2004 und 2008 nach Maßgabe der Bedingungen dieser Aktienoptionspläne auszugeben.
    2. Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. April 2008 ist der Vorstand bis zum 24. Oktober 2009 ermächtigt, Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebots zu allen zulässigen Zwecken zu erwerben. Weiter gibt das Gesetz in § 71 AktG dem Vorstand für bestimmte dort aufgeführte Fälle das Recht, eigene Aktien zurückzukaufen.
  6. Es bestehen folgende wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels bei der Continental AG stehen:

    Der im August 2007 im Zusammenhang mit dem Erwerb der Siemens VDO Automotive AG geschlossene und mit Vereinbarung vom 23. Januar 2009 geänderte Vertrag über einen syndizierten Kredit in Höhe von 13,5 Mrd € gibt jedem Kreditgeber das Recht, seine Beteiligung an der Kreditlinie und in diesem Rahmen gewährten Darlehen vorzeitig zu kündigen und ihre Rückzahlung zu verlangen, falls eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Continental AG erwerben und anschließende Verhandlungen über eine Fortsetzung des Kredites zu keiner Einigung geführt haben. Als „Kontrolle“ sind das Halten von mehr als 50 % der Stimmrechte sowie die Unterwerfung der Continental AG unter einen Beherrschungsvertrag definiert. Auch der 600,0 Mio € Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank sieht das Recht der Bank vor, im Falle eines „Change-of-Control-Ereignisses“ eine Erörterung der Situation und, wenn die Bank dabei zu der Annahme einer nachteiligen Auswirkung auf die zukünftige Rückzahlung des Darlehens kommt, die vorzeitige Rückzahlung zu verlangen. „Change-of Control-Ereignis“ bedeutet hier den Erwerb von mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Rechts auf mehr als 50 % der Dividende oder zur Benennung von mehr als 50 % der Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats durch eine Person oder abgestimmt handelnde Personen. Sollte ein Kontrollwechsel im Sinne der vorstehend beschriebenen Vereinbarungen eintreten und ein Vertragspartner seine entsprechenden Rechte ausüben, könnten dann erforderliche Anschlussfinanzierungen möglicherweise nicht zu den bestehenden Konditionen abgeschlossen werden und zu höheren Finanzierungskosten führen.

    1996 haben die Compagnie Financière Michelin und die Continental AG das 50/50 Gemeinschaftsunternehmen MC Projects B.V., Niederlande, gegründet, in das Michelin die Rechte an der Uniroyal-Marke für Europa eingebracht hat. Die MC Projects B. V. lizenziert diese Rechte an Continental. Nach den Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Joint Venture kann unter anderem diese Lizenz außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wesentlicher Reifenwettbewerber mehr als 50 % der Stimmrechte an Continental erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an der MC Projects B.V. zu erwerben und die MC Projects B.V. zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb der Barum Continental s. r. o. in Otrokovice, Tschechische Republik, auf 51 % zu erhöhen. Im Fall eines solchen Kontrollwechsels und der Ausübung dieser Rechte könnten sich Einbußen in den Umsatzerlösen der Reifen-Divisionen und Einschränkungen bei den ihnen zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten ergeben.
  7. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Im Einzelnen handelt es sich um das Fixum, die Tantieme, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen. Nähere Einzelheiten einschließlich der individualisierten Bezüge enthält der Vergütungsbericht, der im Corporate-Governance-Bericht auf den Seiten 18 ff. zu finden ist. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts.

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EBIT. Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (Earnings Before Interest and Taxes). Wir verstehen EBIT als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, korrigiert um den Zinssaldo. Seit 2002 entspricht durch den Wegfall von planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill das EBITA dem EBIT.

Asset-Backed-Securitization-Programm. Im Rahmen dieser Programme werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen pro Land zusammengefasst und jeweils als Pool an Finanzierungsgesellschaften verkauft, die sich durch Ausgabe von Commercial Papers am Kapitalmarkt refinanzieren.

Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Continental Value Contribution (CVC). stellt den absoluten Wertbeitrag sowie Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Um den Wertbeitrag zu messen, wird vom RoCE die erforderliche Mindestverzinsung subtrahiert. Diese Mindestverzinsung wird von dem für den Continental-Konzern errechneten durchschnittlichen, gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) abgeleitet. Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkotensatz vom RoCE subtrahiert und mit den operativen Aktiva zum Stichtag multipliziert. Anhand der Veränderung des absoluten Wertbeitrags, gemessen durch Delta CVC, verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten Wert schaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einzusetzen sind.

Defined Benefit Obligation (DBO). Barwert aller verfallbaren und unverfallbaren erdienten Ansprüche auf der Basis des geschätzten Gehaltsniveaus zum Zeitpunkt der Pensionierung. Das einzige versicherungsmathematische Verfahren, nach dem die DBO ermittelt werden darf, ist das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Die DBO entspricht der PBO (Projected Benefit Obligation).

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBITA. EBIT vor planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill.

Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist.

Gearing Ratio. Die Nettofinanzschulden dividiert durch das Eigenkapital ergeben die Gearing Ratio.

Hedgegeschäft. Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen oder Veränderungen in den Rohstoffpreisen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäftes, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäftes.

IAS. International Accounting Standards. Die früheren, zum Teil noch gültigen Bilanzrichtlinien, herausgegeben vom IASB.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee. Ausschuss zur Bestimmung von Anwendungssachverhalten im Rahmen bestehender IFRS bzw. IAS.

IFRS. International Financial Reporting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien des IASB.

Netto-Finanzschulden. Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten Verbindlichkeiten und der vorhandenen liquiden Mittel sowie den Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva der Bilanz, ohne Berücksichtigung der flüssigen Mittel sowie der kurz- und langfristigen Derivate, aktiven latenten Steuern und Ertragsteuerforderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten, zuzüglich der diskontierten Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Operating Leasing. Eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber.

Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return On Capital Employed). Wir definieren ROCE als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres.

SIC. Standing Interpretation Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

US GAAP. United States Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Rechnungslegung). Diese Regelungen werden in verbindliche und richtungsvorgebende Regelungen zur Rechnungslegung eingeteilt.

Währungsswap (Currency Swap). Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Wird oft bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der Landeswährung des Emittenten entspricht.

FAS. Statements of Financial Accounting Standards. Die herausgegebenen Bilanzrichtlinien oder Ergänzungen des FASB.

FASB. Financial Accounting Standards Board. Ausschuss zur Festlegung von Bilanzrichtlinien für US GAAP.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinsen in feste getauscht werden oder umgekehrt.

EBITDA. Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization). EBIT vor Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, d. h. sowohl auf Anlagen und Maschinen als auch auf Firmenwerte übernommener Unternehmen.

IASB. International Accounting Standards Board. Ausschuss zur Festlegung von internationalen Bilanzrichtlinien.

PPA. Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen – resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt – werden als „PPA Anpassung“ berücksichtigt.

Weighted Average Cost of Capital (WACC). Der durchschnittliche, gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremd- sowie Eigenkapitals.

Zinscap. Ein Zinscap regelt eine Zinsobergrenze für variable Zinsen im Zusammenhang mit einem nominalen Verschuldungsbetrag. Insofern die variablen Zinssätze diese Obergrenze übersteigen, erhält der Inhaber des Zinscap einen Ertrag in Höhe des Differenzbetrags zur Obergrenze als Kompensation. Als Gegenleistung wird eine Prämie für diesen Zinscap bezahlt.